Terminsverlegung wegen Anwaltswechsels

Bei einem von der Partei unverschuldeten Wechsel des Prozessbevollmächtigten ist der Partei ausreichend Zeit zuzubilligen, um sich um einen neuen Prozessbevollmächtigten zu bemühen. Dieser benötigt sodann einen hinreichenden Zeitraum zur Einarbeitung.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall trug der

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