Es ist berufsrechtlich unzulässig, dass ein Rechtsanwalt im Gerichtssaal eine Robe trägt, die mit seinem Namen und der Internetadresse seiner Homepage bedruckt ist.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wandte sich ein Rechtsanwalt gegen einen belehrenden Hinweis seiner Rechtsanwaltskammer,
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