Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat einer Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und das Land verurteilt, den für die Stadt Reutlingen geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Jahresgrenzwerts von 40 Mikrogramm/Kubikmeter für
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