Die „Cottbuser Spaziergänge“ bleiben einstweilen verboten

Das befristete Verbot der „Cottbuser Spaziergänge“ ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht zu beanstanden. Das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg hatte als Versammlungsbehörde ein präventives Verbot unangemeldeter Versammlungen erlassen, mit dem für den Zeitraum vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2022 insbesondere die als „Cottbuser Spaziergänge“ bezeichneten unangemeldeten Versammlungen

Lesen
Demonstration

Versammlungsrechtliche Anzeigepflicht – und der faktische Versammlungsleiter

Da nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 des niedersächsischen Versammlungsgesetzes (NVersG) nicht die unterbliebene Anzeige, sondern die Durchführung einer Versammlung unter freiem Himmel ohne vorherige Anzeige geahndet wird und aufgrund der fehlenden Anzeige ein Versammlungsleiter nicht bestimmt worden ist, wird der „faktische Versammlungsleiter“ von dem Bußgeldtatbestand erfasst. „Faktischer Versammlungsleiter“

Lesen

Steuerbegünstigte Grundstückseinbringung in eine Gesamthand – und die grunderwerbsteuerrechtliche Anzeigepflicht

Bei einer steuerbegünstigten Einbringung eines Grundstücks in eine Gesamthand ist die Verminderung der Beteiligung eines grundstückseinbringenden Gesellschafters am Vermögen der Gesamthand nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG anzuzeigen, selbst wenn sich dadurch der personelle Gesellschafterbestand der Gesamthand nicht ändert. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG unterliegt

Lesen

Die leichtfertige Verletzung der Anzeigepflicht eines Notars – und die Festsetzungsfrist für die Grunderwerbsteuer

Die leichtfertige Verletzung der einem Notar nach § 18 GrEStG obliegenden Anzeigepflicht führt nicht zu einer Verlängerung der Frist für die Festsetzung von Grunderwerbsteuer gegenüber dem Steuerpflichtigen auf fünf Jahre. Sind die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer leichtfertigen Steuerverkürzung dadurch erfüllt, dass bei einer Anteilsvereinigung gemäß § 1 Abs. 3

Lesen

Massenentlassungen – Anzeigepflicht und Kündigungszeitpunkt

Das Bundesarbeitsgericht hatte seit 1973 in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass unter „Entlassung“ im Sinne der §§ 17, 18 BVerfGchG nicht die Kündigungserklärung, sondern die mit ihr beabsichtigte tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen sei. Die Anzeige einer Massenentlassung musste daher nicht vor dem Ausspruch der Kündigung erfolgen. Das

Lesen

Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung

Wird nach Anzeige einer Massenentlassung ein Arbeitnehmer gekündigt, so bedarf es vor Ausspruch einer weiteren Kündigung desselben Arbeitnehmers innerhalb von 30 Tagen keiner erneuten Massenentlassungsanzeige, wenn diese erneute Kündigung in keinem neuen Massenentlassungskontext steht. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 LSGchG ist, bevor eine Massenentlassung durchgeführt wird, also eine

Lesen

Änderungskündigung als Massenentlassung

Änderungskündigungen sind „Entlassungen“ im Sinne von § 17 KSchG. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das ihm mit der Kündigung unterbreitete Änderungsangebot ablehnt oder – und sei es ohne Vorbehalt – annimmt. Eine Änderungskündigung ist also auch dann eine „Entlassung“ im Sinne von § 17 Abs. 1 KSchG, wenn

Lesen

Belehrung des Versicherungsnehmers über seine Anzeigepflichten

Verletzt der Versicherungsnehmer die ihm obliegende Anzeigepflichten, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, allerdings nur, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat, § 19 Abs. 5 VVG n. F. Ein Versicherer erfüllt die formalen Voraussetzungen eines Hinweises gem. § 19 Abs.

Lesen