Die Auslobung von 10 €-Gutscheinen bei der Einlösung von e-Rezepten, deren Guthaben – jedenfalls teilweise – auch für den Kauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel verwendet werden kann, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Verfahren
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