Der Bundesfinanzhof hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zu der Frage gerichtet, ob eine Apotheke, die verschreibungspflichtige Arzneimittel grenzüberschreitend an gesetzliche Krankenkassen liefert, aufgrund einer Rabattgewährung an die gesetzlich krankenversicherte Person umsatzsteuerrechtlich zu einer Steuervergütung für die an die Krankenkasse ausgeführte Lieferung berechtigt ist. Dem EuGH werden
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