Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Klage eines vormaligen Bottroper Apothekers abgewiesen, die gegen den von der Bezirksregierung Münster verfügten Widerruf seiner Approbation als Apotheker gerichtet war. Der Apotheker wurde aufgrund jahrelanger Versorgung Krebskranker mit unterdosierten Arzneimitteln wegen Betruges und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in einer Vielzahl von Fällen rechtskräftig zu
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