Deutscher Wetterdienst – oder: die Warnwetter-App darf nicht kostenlos sein!

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf nach einer aktuellen Entschiedung des Bundesgerichtshofs eine App mit zahlreichen über Wetterwarnungen hinausgehenden Informationen zum Wetter nicht kostenlos und werbefrei anbieten. Dieses Urteil des Bundesgerichtshof erging auf die Klage einer Konkurrentin, die meteorologische Dienstleistungen wie Wetterberichte über das Internet und über eine App für mobile

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Landgericht Hamburg

UBER Black: die unzulässige Mietwagen-App

Die Vermittlung von Mietwagen über die App „UBER Black“ ist unzulässig. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf die Klage eines Berliner Taxiunternehmers gegen die niederländische Anbieterin der Smartphone-App „UBER Black“, über die Mietwagen mit Fahrer bestellt werden konnten. Dabei erhielt der Fahrer, dessen freies Mietfahrzeug sich zum Zeitpunkt des Auftrags

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Smartphone-Apps – und der Werktitelschutz

Apps für mobile Endgeräte wie Smartphones können grundsätzlich Werktitelschutz genießen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall betreibt die Klägerin, ein in Köln ansässiger Fernseh- und Onlinekonzern, unter dem Domainnamen „wetter.de“ eine Internetseite, auf der sie ortsspezifisch aufbereitete Wetterdaten und weitere Informationen über das Thema Wetter zum Abruf bereithält. Seit

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