Corona-Test

Corona-Testpflicht für Unternehmen

Die Pflicht von Unternehmen nach der 2. Corona-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zweimal pro Woche ein Angebot für einen kostenlosen Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu machen, gilt nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin

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Keine Verwendung für die Arbeitskraft

Endet nach dem Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis durch den Entzug einer für die Erbringung der Arbeit vom Auftraggeber (hier: der US-Army) vorgeschriebenen Einsatzgenehmigung automatisch mit Ablauf der Kündigungsfrist und der Arbeitnehmer wird nach der vertraglichen Regelung bis dahin unter Anrechnung von

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