Bei der Berechnung der 10-Arbeitnehmer-Grenze für Kleinbetriebe kann auch ein Fremdgeschäftsführer zu berücksichtigen seinn, obwohl ihm ein eigener Kündigungsschutz nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG zu versagen ist. Erforderlich ist hierfür jedoch, dass der Fremdgeschäftsführer aufgrund eines Arbeitsvertrages bei der GmbH beschäftigt ist. § 14 Abs. 1 Nr.
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