Geldscheine

Wechsel eines Beamten in das EU-Ausland – und die Nachversicherung in der Rentenversicherung

Macht ein Beamter von der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUV Gebrauch, indem er aus dem in Deutschland begründeten Beamtenverhältnis ausscheidet, um in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, so hat er einen Anspruch auf einen Ausgleichsbetrag, der die Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzt, die ihm infolge

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Hafen Hanburg

Anerkannte Hafenarbeiter

Ein Gesetz, das die Hafenarbeit anerkannten Arbeitern vorbehält, kann mit dem Unionsrecht vereinbar sein, wenn es zum Ziel hat, die Sicherheit in den Hafengebieten und die Verhütung von Arbeitsunfällen zu gewährleisten. Die Einschaltung eines paritätischen Verwaltungsausschusses bei der Anerkennung von Hafenarbeitern ist jedoch weder erforderlich noch geeignet, um das verfolgte

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Stufenzuordnung – und die Arbeitnehmerfreizügigkeit

Das Bundesarbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV eine Frage zur Auswirkung der unionsrechtlichen Arbeitnehmerfreizügigkeit auf die Stufenzuordnung nach dem TV-L zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind Art. 45 Abs. 2 AEUV und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

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Stufenzuordnung – und die Arbeitnehmerfreizügigkeit

Es verstößt nicht gegen die unionsrechtlichen Freizügigkeitsvorschriften, dass § 16 Abs. 2 TV-L die beim selben Arbeitgeber erworbene einschlägige Berufserfahrung gegenüber entsprechenden Zeiten bei anderen Arbeitgebern privilegiert, wenn Arbeitnehmer nur in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt waren und keine Qualifikationen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erworben haben. Nach der Protokollerklärung

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Ehegattennachzug zu einem türkischen Arbeitnehmer – und das erforderliche Visum

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung der Frage gerichtet, ob das nach nationalem Recht bestehende Visumerfordernis beim Ehegattennachzug zu einem türkischen Arbeitnehmer mit der assoziationsrechtlichen Stillhalteklausel des Art. 7 ARB 2/76 vereinbar ist. Im einzelnen begeht das Bundesverwaltungsgericht eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der

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Tarifliche Stufenzuordnung – und die Privilegierung einschlägiger Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber

Es verstößt nicht gegen die unionsrechtlichen Freizügigkeitsvorschriften in Art. 45 AEUV und Art. 7 der Verordnung (EU) 492/2011, dass § 16 Abs. 2 TV-L die beim selben Arbeitgeber erworbene einschlägige Berufserfahrung gegenüber entsprechenden Zeiten bei anderen Arbeitgebern privilegiert. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ist die Arbeitnehmerin seit Januar

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Ehegattennachzug bei türkischen Staatsangehörigen – und das erforderliche Visum

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Verfahren, in dem es um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug zu einem im Bundesgebiet lebenden türkischen Arbeitnehmer geht, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg zur Klärung von Fragen zur Reichweite des „Verschlechterungsverbots“ (Stillhalteklausel) im Assoziationsrecht EU/Türkei angerufen. Dem Gerichtshof der

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Kindergeldbezug nicht nur in Deutschland

Auch wenn Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten weiterhin in das Sozialsystem ihres Heimatlandes eingegliedert bleiben und dort Kindergeld beziehen, können sie in Deutschland kindergeldberechtigt sein – bei einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Dann wird allerdings das deutsche Kindergeld um die ausländischen Leistungen gekürzt. So hat das Finanzgericht Köln in den

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Die Sprache eines Arbeitsvertrages

Nach Ansicht des Generalanwalts beim Gerichtshofs der Europäischen Union verstößt die Verpflichtung, alle Dokumente, die sich auf ein Arbeitsverhältnis mit internationalem Charakter beziehen, in der Sprache der Region abzufassen, gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Insbesondere im Zusammenhang eines Arbeitsverhältnisses mit internationalem Charakter stellt eine solche sprachliche Verpflichtung ein Hemmnis für die Arbeitnehmerfreizügigkeit

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