Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen können auch Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer umfassen. Mit einem solchen Fall ‑und der Frage, wann die Ausschlussfrist zu laufen beginnt- hatte sich aktuell das Bundesarbeitsgericht zu befassen: Im dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war der beklagte Arbeitnehmer in dem Autohaus der Arbeitgeberin als Verkäufer beschäftigt.
Lesen