Metallbau,Schweißer

Arbeitnehmerüberlassung – und die tarifvertragliche Verlängerung der gesetzlich festgelegten Höchstdauer

Bei einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kann in einem Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden. Diese ist auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Verleiher) unabhängig von deren

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Klage auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses – und die später erhobene Kündigungsschutzklage

Begehrt ein Arbeitnehmer die Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses (hier: zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassugnsgesetzes), wird diese Feststellungsklage nicht aufgrund einer später erhobenen Kündigungsschutzklage unzulässig.

Die Kündigungsschutzklage, die die Arbeitnehmerin nach Rechtshängigkeit der Feststellungsklage vor dem

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Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu überlassen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher nach geltendem Recht auch dann kein

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Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Die vom Bundesarbeitsgericht in seinen Urteilen vom 10.12 2013 und 3.06.2014 zur nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung aufgestellten Grundsätze sind auf die Fälle verdeckter Arbeitnehmerüberlassung übertragbar.

Nach derzeitiger Rechtslage kann auch bei verdeckt praktizierter Arbeitnehmerüberlassung das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem

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Arbeitnehmerüberlassung als „Werkvertrag“

Die treuwidrige Berufung auf eine durch eine unbeschränkte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis formal gedeckte, aber nicht offengelegte, als „Werkvertrag“ bezeichnete Arbeitnehmerüberlassung führt nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Besteller und dem bei ihm eingesetzten Arbeitnehmer.

Ist der Vertrag zwischen einem Verleiher und

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Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung?

Mit einem Anwendungsfall der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Abgrenzung eines Werkvertrages bzw. eines Dienstleistungsvertrages von der Arbeitnehmerüberlassung hatte sich aktuell das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern zu befassen. Konkret ging es um logistische Teilleistungen, die eine Tochter-GmbH für einen Klinikbetrieb erbringt:

Nach §

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