Bundesarbeitsgericht

Arbeitnehmerüberlassung – und die Feststellungsklage gegen den Entleiher

Ein Arbeitnehmer kann mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesesetzes geltend machen. Dass der Kläger die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses – auch – für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum begehrt, steht der Zulässigkeit der Klage nicht entgegen. Nach § 256

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Metallbau,Schweißer

Arbeitnehmerüberlassung – und die tarifvertragliche Verlängerung der gesetzlich festgelegten Höchstdauer

Bei einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kann in einem Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden. Diese ist auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Verleiher) unabhängig von deren Tarifgebundenheit maßgebend. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war

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Schiffshebewerk

Nebenarbeiten im Baugewerbe, Arbeitnehmerüberlassung – und die Sozialkasse

Werden Nebenarbeiten in einem engen organisatorischen Zusammenhang mit baugewerblichen Hauptleistungen unter einer einheitlichen Leitung erbracht, können sie den Haupttätigkeiten zugeordnet werden. Der betriebliche Geltungsbereich der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe kann in diesem Fall eröffnet sein. Das ist bei der Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelmäßig anzunehmen. Dem betrieblichen Geltungsbereich

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Elektriker

Arbeitnehmerüberlassung – und die Vermittlungshonorarklausel

Eine in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthaltene Vermittlungshonorarklausel ist wirksam, wenn das Honorar maximal zwei Bruttomonatsgehälter beträgt und sich entsprechend der Dauer der erfolgten Arbeitnehmerüberlassung für jeden vollen Monat um ein Zwölftel reduziert. Daran ändert nichts, dass zunächst der Verleiher das Arbeitsverhältnis mit dem Leiharbeitnehmer durch Kündigung beendet und dieser anschließend ein

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AKW Grohnde

30 Jahre im Betrieb: Arbeitnehmerüberlassung oder Werkvertrag ?

Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) handelt es sich bei einer Beschäftigung um eine Arbeitnehmerüberlassung, wenn Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in den Betrieb des Entleihers eingegliedert sind und ihre Arbeit nach dessen Weisungen ausführen. Fehlt die Erlaubnis des Verleihers zur Arbeitnehmerüberlassung, ist rückwirkend kraft gesetzlicher Fiktion ein Arbeitsverhältnis mit dem

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Die Folgen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für Personaldienstleister und Zeitarbeitsunternehmen

Seit dem Jahre 1922 werden Arbeitskräften gegen Entgelt vermittelt. Durch Leiharbeit sollen Betriebe kurzfristig ihre personellen Engpässe abdecken. Zahlreiche Gesetze wurden über die Jahre eingeführt mit dem Ziel, die Rechte der Leiharbeiter zu stärken und diese zu schützen. Mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurde ab 1972 die gesetzliche Erlaubnispflicht für die

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Informationen zur EU Arbeitnehmerüberlassung

Der Begriff EU Arbeitnehmerüberlassung beschreibt die Beschäftigung von ausländischen Leiharbeitnehmern aus Europa in Deutschland. Möchten europäische Unternehmen Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, ist das häufig schwierig, denn es gibt nicht nur sprachliche Probleme zu überwinden. Es müssen auch Hürden in Bezug auf Arbeits- und Erlaubnisrecht genommen werden. Ein professionelles Unternehmen, das

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Leiharbeitnehmer – das Streikbrecherverbot vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag einer Arbeitgeberin abgelehnt, eine einstweilige Anordnung gegen § 11 Abs. 5 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG) in der durch Art. 1 Nr. 7b des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21.02.2017 (AÜGuaÄndG 2017) geänderten Fassung zu erlassen. §

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Nachtarbeit des Leiharbeitnehmers – und die Zuschlagsregelung im Entleihbetrieb

Der zwischen dem Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister e. V. (BAP) und (u.a.) ver.di geschlossene Manteltarifvertrag Zeitarbeit vom 22.07.2003 idF vom 17.09.2013 (MTV Zeitarbeit) enthält unter anderem eine Regelung zur Nachtarbeit, wonach sich die Höhe des Zuschlags für Nachtarbeit sich nach der Zuschlagsregelung des Kundenbetriebes richtet, jedoch höchstens 25 % des jeweiligen

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Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung – und das fingierte Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher

§ 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF fingiert das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses bei Fehlen einer Erlaubnis des Verleihers zur Arbeitnehmerüberlassung. Nach dieser Vorschrift gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer zu dem zwischen dem Entleiher und dem Verleiher für den Beginn der Tätigkeit vorgesehenen Zeitpunkt als zustande gekommen, wenn

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Werkvertrag, Dienstvertrag – oder (verdeckte) Arbeitnehmerüberlassung?

Für die Abgrenzung, ob ein Dienst- oder Werkvertrag oder eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, ist auch auf die Unternehmensstruktur des Dienstleistungserbringers bzw. Werkunternehmers abzustellen. Dieser muss über die betrieblichen und organisatorischen Voraussetzungen verfügen, eine vertraglich vereinbarte Dienst- oder Werkleistung zu erbringen und den hierfür eingesetzten Erfüllungsgehilfen Weisungen zu erteilen. Insgesamt muss das

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Personalgestellung in der ambulanten Pflege – und die Umsatzsteuer

Die Gestellung von Personal ist umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig, weil sie keine mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit eng verbundene Dienstleistung ist. Es spielt insoweit keine Rolle, ob die betreffenden Arbeitnehmer Pflegekräfte waren. Die Einwendungen, es liege eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung i.S. des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vor, das

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Equal pay-Ansprüche – und ihre Verjährung

Der mit der Überlassung entstehende Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wird mit dem arbeitsvertraglich für die Vergütung bestimmten Zeitpunkt zeitabschnittsweise fällig und unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, § 195 BGB. Für deren Beginn kommt es – neben dem Entstehen des Anspruchs – nach § 199 Abs. 1 Nr. 2

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Urlaubsanspruch eines Leiharbeitnehmers – und sein Verfall

Urlaub ist eine in Art. 3 Abs. 1 Buchst. f, i der Leiharbeit-Richtlinie 2008/104/EG genannter Regelungsgegenstand und damit eine wesentliche, dem Gebot der Gleichbehandlung unterliegende Arbeitsbedingung iSv. § 10 Abs. 4 AÜG. Für die Dauer der Überlassung steht dem Leiharbeitnehmer ein Urlaubsanspruch in Höhe des (anteiligen) Jahresurlaubs zu, den der

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Arbeitnehmerüberlassung – durch die Rotkreuz-Schwesternschaft

Wird eine DRK-Schwester, die als Mitglied einer DRK-Schwesternschaft angehört, von dieser in einem vom Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt um dort nach dessen Weisung gegen Entgelt tätig zu sein, handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung. Der Betriebsrat des Krankenhauses kann dieser Einstellung die erforderliche Zustimmung verweigern, wenn der Einsatz gegen das Verbot

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Dauerhaft überlassene Arbeitnehmer – und die Zuständigkeit des Betriebsrats

Eine Zuständigkeit des Betriebsrats für sämtliche betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer besteht nicht. Nach § 14 Abs. 1 AÜG bleibt es bei der Zuordnung der Leiharbeitnehmer zum Betrieb der S als Vertragsarbeitgeberin auch während der Zeit der Arbeitsleistung im Entleiherbetrieb. Dauerhaft überlassene Arbeitnehmer sind nicht

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Klage auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses – und die später erhobene Kündigungsschutzklage

Begehrt ein Arbeitnehmer die Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses (hier: zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassugnsgesetzes), wird diese Feststellungsklage nicht aufgrund einer später erhobenen Kündigungsschutzklage unzulässig. Die Kündigungsschutzklage, die die Arbeitnehmerin nach Rechtshängigkeit der Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht u.a. mit dem Antrag erhoben hat festzustellen, dass das

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Arbeitnehmerüberlassung – oder doch nur eine Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags?

§ 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG fingiert das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses bei Fehlen einer Erlaubnis des Verleihers zur Arbeitnehmerüberlassung. Nach dieser Vorschrift gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer zu dem zwischen dem Entleiher und dem Verleiher für den Beginn der Tätigkeit vorgesehenen Zeitpunkt als zustande gekommen, wenn der

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Der Streit um das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher – und die Feststellungsklage

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geltend machen. Nach § 256 Abs. 1 ZPO muss eine Feststellungsklage grundsätzlich den gegenwärtigen Bestand eines Rechtsverhältnisses betreffen. Dies steht der Zulässigkeit einer Klage, mit

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Scheinwerkvertrag – und die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Auch bei einer durch einen Scheinwerkvertrag verdeckten Arbeitnehmerüberlassung ist zwischen dem Arbeitnehmer und dem Entleiher ein Arbeitsvertrag weder durch ausdrückliche noch durch konkludente Vereinbarung geschlossen worden noch ist bei einer bestehenden Überlassungserlaubnis ein Arbeitsverhälntis nach § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG zustande gekommen. Eine ausdrückliche Vereinbarung mit der Entleiherin

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Die als Werkvertrag verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

§ 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG fingiert das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses bei Fehlen einer Erlaubnis des Verleihers zur Arbeitnehmerüberlassung. Nach dieser Vorschrift gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer zu dem zwischen dem Entleiher und dem Verleiher für den Beginn der Tätigkeit vorgesehenen Zeitpunkt als zustande gekommen, wenn der

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Werkvertrag – als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

§ 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG fingiert das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses bei Fehlen einer Erlaubnis des Verleihers zur Arbeitnehmerüberlassung. Nach dieser Vorschrift gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer zu dem zwischen dem Entleiher und dem Verleiher für den Beginn der Tätigkeit vorgesehenen Zeitpunkt als zustande gekommen, wenn der

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Arbeitnehmerüberlassung – und die betriebliche Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

Der Betriebsrat eines Verleiherbetriebs hat regelmäßig kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG für Regelungen über die Anforderungen an eine Schutzkleidung, die der Entleiher bei ihm tätigen Leiharbeitnehmern aufgrund öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutzbestimmungen bereitzustellen hat. Regelungen über die Eignung und den Umfang von Schutzkleidung für Pflegekräfte, die der Arbeitgeber

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Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu überlassen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher nach geltendem Recht auch dann kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers nicht als Arbeitnehmerüberlassung,

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Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung – und der Scheinwerkvertrag

Ein Scheinwerkvertrag liegt vor, wenn die Beteiligten von Anfang an wissen, dass der Fremdfirmeneinsatz auf eine Überlassung hinausläuft, der vorgebliche Werkunternehmer den Personaleinsatz also nie steuert. Hierfür ist wiederum erforderlich, dass die auf Seiten der beteiligten Vertragspartner handelnden und zum Vertragsabschluss berechtigten Personen Kenntnis davon haben, dass die tatsächliche Vertragsdurchführung

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Betriebsratswahl im Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen

Bei einem Unternehmen, das Arbeitnehmerüberlassung zum Gegenstand hat, muss der Wahlvorstand Leiharbeitnehmern im Fremdfirmeneinsatz im Regelfall Briefwahlunterlagen ohne Aufforderung zusenden. Leiharbeitnehmer gehören zu den Arbeitnehmern i. S. des § 24 Abs. 2 WO, bei denen sich die Betriebsabwesenheit bereits aus der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses ergibt. Unterhält der Arbeitgeber im Beschäftigungsbetrieb

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Arbeitnehmerüberlassung an das Jobcenter

Die Fiktion des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG wegen der Zuweisung von Arbeitnehmern an ein Jobcenter durch einen seiner Träger kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein Jobcenter mangels Arbeitgeberfähigkeit gemäß § 44d Abs. 4 SGB II nicht Entleiher im Sinne des AÜG

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Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Die vom Bundesarbeitsgericht in seinen Urteilen vom 10.12 2013 und 3.06.2014 zur nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung aufgestellten Grundsätze sind auf die Fälle verdeckter Arbeitnehmerüberlassung übertragbar. Nach derzeitiger Rechtslage kann auch bei verdeckt praktizierter Arbeitnehmerüberlassung das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher, der im Besitz einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ist, und dem verdeckt

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Der tarifvertragliche Übernahmeanspruch des Leiharbeitnehmers – und seine Umgehung

Bewirkt der Entleiher die Ablösung eines Leiharbeitnehmers, um zu verhindern, dass dieser die 24-monatige Beschäftigungszeit iSd. Ziff. 4.1 zweiter Spiegelstrich des zwischen dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e. V. und der IG Metall geschlossenen Tarifvertrags Leih-/Zeitarbeit (TV Leiz) vollendet, so führt dies ohne Vorliegen weiterer Umstände, die das

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Werkvertrag oder unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung?

Arbeitnehmerüberlassung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt nicht vor, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte in dessen Bereich eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach seinen Weisungen (des Auftraggebers) und in dessen Interesse ausführen. Diesem Ergebnis

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Equal-pay in der Arbeitnehmerüberlassung – und die Nachweispflichten des Arbeitgebers

Nach § 2 Abs. 1 NachwG sind dem Leiharbeitnehmer allein die Vertragsbedingungen als die in seinem Vertragsverhältnis zum Verleiher geltenden Bedingungen nachzuweisen. Eine Pflicht des Verleihers, die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Entleiherbetriebs nachzuweisen, ist auch im AÜG nicht normiert. Der Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4

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Arbeitnehmerüberlassung als „Werkvertrag“

Die treuwidrige Berufung auf eine durch eine unbeschränkte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis formal gedeckte, aber nicht offengelegte, als „Werkvertrag“ bezeichnete Arbeitnehmerüberlassung führt nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Besteller und dem bei ihm eingesetzten Arbeitnehmer. Ist der Vertrag zwischen einem Verleiher und einem Leiharbeitnehmer nach § 9 Nr. 1 AÜG unwirksam, so

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Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung?

Mit einem Anwendungsfall der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Abgrenzung eines Werkvertrages bzw. eines Dienstleistungsvertrages von der Arbeitnehmerüberlassung hatte sich aktuell das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern zu befassen. Konkret ging es um logistische Teilleistungen, die eine Tochter-GmbH für einen Klinikbetrieb erbringt: Nach § 10 Absatz 4 Satz 1 AÜG ist der Verleiher verpflichtet,

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Scheinwerkverträge – und das Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunternehmen

Im Falle eines Scheinwerkvertrages kommt ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunternehmen zustande, auch wenn das Verleihunternehmen über eine (Vorrats-) Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verfügt. Der Kläger in dem hier vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall ist Entwicklungsingenieur. Er wurde bei der beklagten Firma EvoBus GmbH in Mannheim seit 20.05.2011 durchgehend in derselben Abteilung auf demselben

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