Das Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG hindert auch beim Scheinwerkvertrag das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem Drittunternehmen.
in dem hier vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall schloss der Kläger mit der Firma
Artikel lesen






























