Überwachungskameras auf dem Betriebsgelände

Betrifft der Einsatz von Überwachungseinrichtungen mehrere Konzernunternehmen, weil von den Kameras nicht nur Arbeitnehmer eines Unternehmens erfasst werden, ist der Konzernbetriebsrat nach § 58 Abs.1 BetrVG für die Regelungen zur Anwendung der Überwachungseinrichtungen zuständig.

So das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in dem

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