Die Verpflichtung des Arbeitgebers, mit der Agentur für Arbeit nach § 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX Verbindung aufzunehmen, erfordert die Erteilung eines Vermittlungsauftrags.
Die Arbeitgeber sind nach § 164 SGB IX verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit
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