Geldscheine

Zielvereinbarung für eine Bonuszahlung – und die Ersatzleistungsbestimmung durch die Arbeitsgerichte

Der Beurteilungsspielraum, der den Tatsachengerichten bei einer Ersatzleistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB zusteht, unterliegt nur einer beschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle durch das Bundesarbeitsgericht. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall besteht im Betrieb der Arbeitgeberin eine „Betriebsvereinbarung Bonus“ („BV Bonus“), wonach hinter der variablen Vergütung ein Zielvereinbarungsprozess

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Volkswagenwerk

Das überhöhte Arbeitsentgelt des Betriebsrats – und die Untreue des Vorstands

Der objektive Tatbestand der Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB kann erfüllt sein, wenn ein Vorstand oder Prokurist einer Aktiengesellschaft unter Verstoß gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot (§ 78 Satz 2 BetrVG) einem Mitglied des Betriebsrats ein überhöhtes Arbeitsentgelt gewährt. Die hierfür erforderliche Vermögensbetreuungspflicht ergibt sich im Hinblick auf das

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AU-Bescheinigung

Arbeitsunfähigkeit – und die Leistungsprämie

Den Parteien einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung bleibt nach § 18 Abs. 6 TVöD/VKA die nähere Ausgestaltung des Leistungsentgelts überlassen. Dabei haben sie unter Beachtung des Zwecks der Tarifnorm einen Regelungsspielraum auch hinsichtlich der Festlegung etwaiger Ausschluss- und Kürzungstatbestände. Ist in einer solchen Vereinbarung eine abschließende Regelung getroffen, in welchen Fällen

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Stechuhr

Pauschalvergütung von Überstunden

Eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragliche Klausel zur Pauschalvergütung von Überstunden genügt nicht dem Transparenzgebot und ist deshalb unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB), wenn der Arbeitnehmer mit der Formulierung „in vertretbaren Rahmen anfallende Überstunden“ nicht weiß, was ggf. „auf ihn zukommt“ und welche Leistung er

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Bundesarbeitsgericht

Überstundenvergütung – und der erforderliche Klagevortrag

Verlangt der Arbeitnehmer Überstundenvergütung, hat er im Prozess die Leistung solcher und deren Veranlassung durch den Arbeitgeber darzulegen. Vom Erfordernis der arbeitgeberseitigen Veranlassung ist nicht wegen der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Pflicht des Arbeitgebers zur Einrichtung eines Systems zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit abzurücken. Der Arbeitnehmer

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Fachgerichtszentrum Düsseldorf

Kein Teilurteil zum „Grundentgelt“

Nach § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat das Gericht die Entscheidung durch Endurteil (Teilurteil) zu erlassen, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder nur ein Teil eines Anspruchs zur Endentscheidung reif ist. Die Norm setzt danach die Teilbarkeit der Klageforderung voraus. Der

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Geldautomat

Das von einem Dritten gezahlte Arbeitsentgelt – und die Schenkungsanfechtung in der Insolvenz

Gewährt ein Dritter dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt, unterfällt die Schenkungsanfechtung in der Insolvenz des Dritten nicht dem Bargeschäftsprivileg. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall nimmt der Insolvenzverwalter einer GmbH unter dem Gesichtspunkt der Schenkungsanfechtung im Drei-Personen-Verhältnis den Arbeitnehmer einer Schwestergesellschaft auf Rückgewähr einer Zahlung in Anspruch, die dieser zur Vergütung

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Bundesarbeitsgericht

Disposition über die Arbeitskraft in der Verbraucherinsolvenz

In der Verbraucherinsolvenz fällt die Arbeitskraft des Arbeitnehmers als Insolvenzschuldner nicht in die Insolvenzmasse, so dass er weiterhin über das Arbeitsverhältnis als solches disponieren und so dessen Inhalt ändern kann. Über künftige Entgeltansprüche aus dem unverändert gebliebenen Arbeitsverhältnis darf er jedoch nicht zum Nachteil der Masse verfügen. Nach Eröffnung eines

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Stechuhr

Teilzeitbeschäftigte – und ihre Diskriminierung beim Entgelt

Werden Teilzeitbeschäftigte durch einen Tarifvertrag diskriminiert, in dem Überstundenzuschläge nur für solche Überstunden vorgesehen sind, die über die kalendermonatliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers hinaus geleistet werden? Diese Rechtsfrage hat jetzt das Bundesarbeitsgericht dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt: In dem derzeit beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Verfahren streiten eine Arbeitnehmerin

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Landessozialgericht NRW,Arbeitsgericht Essen

Die Nettolohnklage

Die Gerichte für Arbeitssachen können jedoch nicht mit Bindung für die Steuerbehörden und Finanzgerichte sowie die Krankenkassen festlegen, ob ein Betrag abgabenpflichtig ist oder nicht. Deshalb ist in eine Entscheidungsformel das Wort „netto“ nur dann aufzunehmen, wenn der Arbeitgeber aus arbeitsrechtlichen Gründen gehalten ist, alle etwaigen Abgaben zu tragen, die

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Tankstelle

Sozialversicherungspflichtige Tankgutscheine

Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten PKWs, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und unterliegen nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts der Beitragspflicht.  Vereinbart ein Arbeitgeber mit der Belegschaft einen teilweisen Lohnverzicht und gewährt im

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Taschenrechner

Außertariflich Angestellte – und der Anspruch auf eine den Tarifabstand wahrende Vergütung

Nach allgemeinem Begriffsverständnis zeichnen sich außertarifliche Angestellte dadurch aus, dass sie entweder kraft ihrer Tätigkeitsmerkmale oder ihrer Vergütungshöhe nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich einschlägiger Tarifverträge fallen. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien ein außertarifliches Arbeitsverhältnis, hat der außertarifliche Angestellte grundsätzlich einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf eine der Tarifentwicklung und ggf. einer tarifvertraglichen Abstandsklausel

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Konferenzraum

Das Personalratsmitglied – und die übertarifliche Leistungsvergütung

Nach § 11 Abs. 5 des Tarifvertrags über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes vom 25.08.2006 (nachfolgend LeistungsTV-Bund) erhalten zwar unter anderem Beschäftigte, die  nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz von der Erbringung ihrer Arbeitsleistung zu 75 vH und mehr ihrer individuellen durchschnittlichen Arbeitszeit freigestellt worden sind, ohne Leistungsfeststellung ein Leistungsentgelt in

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Uhr

Teilzeitbeschäftigte – und ihre Diskriminierung bei der Vergütung

Tarifvertragliche Bestimmungen, die eine zusätzliche Vergütung davon abhängig machen, dass dieselbe Zahl von Arbeitsstunden überschritten wird, ohne zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten zu unterscheiden, werfen Fragen nach der Auslegung von Unionsrecht auf. Das Bundesarbeitsgericht hat daher den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über zwei Fragen ersucht,

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Flugzeug

Teilzeitbeschäftigung – und die Diskriminierung bei der Vergütung

Tarifvertragliche Bestimmungen, die eine zusätzliche Vergütung davon abhängig machen, dass dieselbe Zahl von Arbeitsstunden überschritten wird, ohne zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten zu unterscheiden, werfen nach Ansicht des Bundesarbeitsgericht Fragen nach der Auslegung von europäischen Unionsrecht auf. Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.

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Das freigestellte Betriebsratsmitglied – und seine Vergütung

Nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG darf das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch

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Lohn

Der Streit um die zukünftige Vergütung – und der Feststellungsantrag

Eine Feststellungsklage muss sich nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken. So liegt der Fall, wenn die Arbeitsvertragsparteien über den Umfang der Zahlungsverpflichtung der Arbeitgeberin streiten.

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Der Generalunternehmer für den Neubau – und die Haftung der Bauherrin für Arbeitsentgeltansprüche beim Nachunternehmer

Die in § 14 AEntG angeordnete Bürgenhaftung verlangt eine besondere Verantwortungsbeziehung zwischen Auftraggeber und Nachunternehmer. Eine solche liegt nicht vor, wenn ein Bauherr den Auftrag zur Errichtung eines Gebäudes an einen Generalunternehmer vergibt, um das zu errichtende Gebäude zu vermieten und zu verwalten. Der Arbeitnehmer des die Arbeit ausführenden Subunternehmers

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Eingruppierung – und die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD erfolgt die Eingruppierung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters in die Entgeltgruppe, deren Tätigkeitsmerkmale sie bzw. er erfüllt und die der Tätigkeit das Gepräge geben. Die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmales einer Entgeltgruppe sind regelmäßig als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine

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Unterschreitung des kirchlichen Vergütungsniveaus

Ein kirchlicher Arbeitgeber kann in den durch das staatliche Arbeitsrecht gesetzten Grenzen wirksam Arbeitsverträge abschließen, die keine oder nur eine eingeschränkte Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsregelungen vorsehen. Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen wie den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR-DD) um Allgemeine Geschäftsbedingungen, welchen mangels normativer Wirkung in

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Der Streit um das Arbeitsentgelt von Betriebsratsmitgliedern – Urteilsverfahren oder Beschlussverfahren?

Rechtsstreitigkeiten über die Zahlung von Arbeitsentgelt an Betriebsratsmitglieder sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG auch dann im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zu entscheiden, wenn dabei betriebsverfassungsrechtliche Vorfragen zu klären sind. Die Verfahrensart, in der ein Rechtsstreit vor den Gerichten für Arbeitssachen zu entscheiden ist, bestimmt sich nach

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Lohndumping bei kirchlichen Arbeitgebern

Ein kirchlicher Arbeitgeber kann in den durch das staatliche Arbeitsrecht gesetzten Grenzen wirksam Arbeitsverträge abschließen, welche keine oder nur eine eingeschränkte Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsregelungen vorsehen. Daher ist auch die Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen möglich. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war die Arbeitnehmerin bei

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Das freigestellte Betriebsratsmitglied – und sein Gehalt

Nach § 37 Abs. 2 BetrVG sind Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. § 37 Abs. 2 BetrVG begründet keinen eigenständigen Vergütungsanspruch, sondern sichert den Entgeltanspruch des Betriebsratsmitglieds aus § 611 Abs.

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Verwirkung im Arbeitsrecht

Mit der Verwirkung als Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) wird eine illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen. Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment). Der

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Insolvenzanfechtung bei einer gezahlten Ausbildungsvergütung – und das Existenzminimum

Anlass, eine verfassungsrechtlich legitimierte Anfechtungssperre in Höhe des auf den Vergütungszeitraum entfallenden Existenzminimums zu erwägen, besteht für das Bundesarbeitsgericht nicht, wenn die Rückforderung im Wege der Insolvenzanfechtung gemäß § 131 Abs. 1 InsO deshalb erfolgt, weil die Vergütung unter dem Druck einer drohenden Zwangsvollstreckung gezahlt wurde. Das gilt auch dann,

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Ausbildungsvergütung – und die Insolvenzanfechtung

Zahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer und Auszubildende, die nicht in der geschuldeten Art erfolgen (inkongruente Deckung), können vom späteren Insolvenzverwalter gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO ohne weitere Voraussetzungen zur Masse zurückgefordert werden (Insolvenzanfechtung), wenn die Zahlungen nach dem Insolvenzantrag vorgenommen worden sind, der zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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Sittenwidrige Arbeitsvergütung

Nach § 138 Abs. 2 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, durch das sich jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit oder des Mangels an Urteilsvermögen eines anderen für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Die Regelung gilt auch für das

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Die nach Lebensaltersstufen gestaffelte tarifliche Grundvergütung

Der Arbeitnehmer kann eine Grundvergütung nach der höchsten Lebensaltersstufe beanspruchen, wenn die tarifliche Vergütungsbestimmung mit dem Recht der Europäischen Union unvereinbar ist. Denn dies führt dazu, dass das Vergütungssystem jedenfalls insoweit nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam ist. Die aufgrund der bei dem Arbeitgeberin bestehenden Entlohnungsgrundsätzen erfolgte Ungleichbehandlung des

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Arbeitsentgelt – und die Verwirkung

Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung und soll dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit dienen. Sie hat nicht den Zweck, Schuldner, denen gegenüber Gläubiger ihre Rechte längere Zeit nicht geltend gemacht haben, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien. Deshalb kann allein der Zeitablauf die Verwirkung eines Rechts nicht

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Gehaltserhöhung für ein Betriebsratsmitglied

Nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG darf das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG soll sicherstellen, dass Mitglieder des

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Arbeitsentgelt „brutto“

Der Zusatz „brutto“ in einem den Arbeitgeber zur Zahlung von Arbeitsentgelt verpflichtenden Urteilstenor verdeutlicht, was von Gesetzes wegen gilt: Der Arbeitnehmer ist nach § 38 Abs. 2 EStG Schuldner der durch Abzug vom Arbeitslohn erhobenen Einkommensteuer (Lohnsteuer) und muss im Innenverhältnis zum Arbeitgeber den ihn treffenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags tragen

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Sonderleistungen des angestellten Juristen

§ 612 BGB gilt nicht nur in Fällen, in denen keine Vergütungsabrede getroffen wurde, sondern kann auch dann eine Rechtsgrundlage für die Vergütung sein, wenn es um über die geschuldete Tätigkeit hinaus erbrachte Sonderleistungen geht. § 612 BGB sieht aber nicht für jede Dienstleistung, die über die vertragliche Pflicht hinaus

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Rückzahlung zuviel gezahlten Arbeitslohns – durch den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Zum Arbeitslohn gehören auch irrtümliche Überweisungen des Arbeitgebers. Die Rückzahlung von Arbeitslohn ist erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Abflusses einkünftemindernd zu berücksichtigen. Auch bei beherrschenden Gesellschaftern ist der Abfluss einer Arbeitslohnrückzahlung erst im Zeitpunkt der Leistung und nicht bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der Rückforderung anzunehmen. Zu den Einkünften aus

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Arbeitszeit und Arbeitsentgelt – Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis der Parteien normativ geltenden Tarifbestimmungen und arbeitsvertraglichen Regelungen ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) aufzulösen. Unmittelbar und zwingend geltende Tarifbestimmungen treten darum hinter einzelvertragliche Vereinbarungen zurück, soweit letztere für den Arbeitnehmer günstiger sind. Ob dies der Fall

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Betriebsübergang – und die einvernehmliche Vertragsänderung

Der einzelvertragliche Inhaltsschutz nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB steht einer einvernehmlichen Veränderung des Arbeitsverhältnisses mit dem Inhalt einer Gehaltsreduzierung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber mit Wirkung ab dem Betriebsübergang grundsätzlich nicht entgegen. Eine vertragliche Vereinbarung ist nur dann rechtsunwirksam, wenn es sich als objektive Umgehung zwingender

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