Bei der Frage, ob ein Antrag auf Bildungszeit den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) entspricht, ist der Begriff „politische Weiterbildung“ weit auszulegen.
Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg die Berufung eines Arbeitgebers zurückgewiesen und gleichzeitig die Entscheidung des
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