Freistellung für politische Weiterbildung

Bei der Frage, ob ein Antrag auf Bildungszeit den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) entspricht, ist der Begriff „politische Weiterbildung“ weit auszulegen.

Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg die Berufung eines Arbeitgebers zurückgewiesen und gleichzeitig die Entscheidung des

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Charité stellt kaufmännischen Leiter frei

Ein kaufmännischer Leiter darf freigestellt werden, wenn es in seinem Geschäftsbereich zu einer intransparenten Geschäftsführung gekommen ist, die vom Arbeitgeber aufgeklärt werden darf, die aber bei einer tatsächlichen Beschäftigung des kaufmännischen Leiters nicht möglich ist.

Mit dieser Begründung hat das

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