Die Krankenkassen-Arbeitsgemeinschaft – und die aktienrechtliche Schweigepflicht

Ein Zusammenschluss von Krankenkassen zu einer Arbeitsgemeinschaft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft darf gegenüber aufsichtsbehördlichen Auskunftsverlangen nicht aufgrund aktienrechtlicher Pflichten schweigen.

In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall hatte eine bundesunmittelbare Betriebskrankenkasse geklagt, ist zusammen mit anderen Krankenkassen Aktionärin einer

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Die Haftung der ARGE

Die im Rahmen der Hartz-IV-Reformen gebildeten Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II können zwar vor den ordentlichen Gerichten verklagt werden. Einer Klage auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzungen steht im Regelfall jedoch die fehlende Passivlegitimation der Arbeitsgemeinschaft entgegen. Dies entschied jetzt der

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ArGe ade

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den Kommunalverfassungsbeschwerden mehrerer Landkreise gegen organisatorische Regelungen des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) teilweise stattgegeben. Soweit sich die Beschwerdeführer gegen die Zuweisung der Zuständigkeit für einzelne Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“)

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