Brandenburg

Der Geschäftsführer als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht – und seine Kündigung

Während der Amtszeit als ehrenamtlicher Richter im Land Brandenburg ist eine Kündigung oder Entlassung nur zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber oder Dienstherren zur fristlosen Kündigung berechtigen, Art. 110 Abs. 1 Satz 2 BbgVerf. Eine GmbH-Geschäftsführerin, die nicht Arbeitnehmerin ist, fällt jedoch nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich der Norm.

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Haftung eines Arbeitnehmers für eine Kartellbuße – und die kartellrechtliche Vorfrage

§ 87 GWB begründet eine ausschließliche Rechtswegzuständigkeit der Kartell-Landgerichte, die von Amts wegen auch von den Gerichten für Arbeitssachen zu berücksichtigen ist. Hängt die Entscheidung einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit ganz oder teilweise von einer kartellrechtlichen Vorfrage iSv. § 87 Satz 2 GWB ab, ist der Rechtsstreit von den Gerichten für Arbeitssachen

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Klagen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft gegen Solo-Selbständige – und der Rechtsweg

Nimmt die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) „Betriebe“, die keine Arbeitnehmer beschäftigen (Solo-Selbstständige), auf Zahlung des Mindestbeitrags für die Berufsbildung gemäß § 17 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 03.05.2013 idF vom 10.12 2014 in Anspruch, ist nicht der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben,

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Ausbildungskostenumlage im Baugewerbe – und der richtige Rechtsweg

Bei einem Streit um die Ausbildungskostenumlage im Baugewerbe ist, wenn der betroffene Betrieb keine Arbeitnehmer beschäftigt, nicht der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, sondern zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben. Gemäß § 17 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) haben „Betriebe“, auch wenn sie keine gewerblichen Arbeitnehmer beschäftigen, zur Aufbringung der

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Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – und der neue Lebenssachverhalt

Nach dem für den Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess einschließlich des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens geltenden sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den konkret gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt. Der Verfahrensgegenstand wird daher erweitert im Sinne des auch auf die nachträgliche Antragshäufung anzuwendenden §

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Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung – und der Rechtsweg

Nach der abdrängenden Sonderzuweisung des § 39 Abs. 1 ArbnErfG sind zwar grundsätzlich die für Patentstreitsachen zuständigen Gerichte ausschließlich für alle Rechtsstreitigkeiten über Erfindungen eines Arbeitnehmers zuständig. Gemäß § 39 Abs. 2 ArbnErfG sind jedoch Rechtsstreitigkeiten von der Regelung des § 39 Abs. 1 ArbnErfG ausgenommen, die ausschließlich Ansprüche auf

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Vergütung und Urlaubsabgeltung einer Rezeptionistin – und die Frage der Rechtswegzuständigkeit

Bei einem sogenannten aut-aut-Fall (hier: Vergütung) muss der Kläger für die Begründung der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen die anspruchsbegründenden Tatsachen substantiiert darlegen und ggf. beweisen. Wenn die behaupteten Tätigkeiten typischerweise nur weisungsgebunden und innerhalb der Arbeitsorganisation des Arbeitgebers erbracht werden, reicht es für die Begründung der Rechtswegzuständigkeit der

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Arbeitnehmererfindung – und der Rechtsweg für die Vergütungsklage

Nach § 12 Abs. 1 ArbnErfG soll die Art und Höhe der Vergütung in angemessener Frist nach Inanspruchnahme der Diensterfindung durch Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer festgestellt werden. Letztlich stellt eine solche Vereinbarung einen privatrechtlichen Vertrag dar. Eine solche Vereinbarung liegt nach Überzeugung des Landesarbeitsgerichts München nicht erst

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Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten – und das Leasingfahrzeug des Arbeitnehmers

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in rechtlichem oder unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein unmittelbar wirtschaftlicher Zusammenhang ist anzunehmen, wenn der Anspruch auf demselben wirtschaftlichen Verhältnis

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Gehaltszahlungen, Rückforderungen des Insolvenzverwalters – und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

Für Klagen des Insolvenzverwalters wegen der Rückgewähr von Gehaltszahlungen ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG zulässig. Nach dieser Bestimmung sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Maßgebend für

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Die Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers – und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und Buchst. b ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis und über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses. Wer Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes ist, bestimmt § 5 ArbGG. Nach

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Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen Lagerwechsels

Mit dem Erfordernis der paritätischen Besetzung der Richterbank bei den Gerichten für Arbeitssachen ist es nicht zu vereinbaren, dass ein ehrenamtlicher Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer trotz aktiver Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen weiterhin als ehrenamtlicher Richter der Arbeitnehmerseite tätig bleibt. Dies gilt auch dann, wenn sich der ehrenamtliche Richter nach wie

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Noch kein neuer Präsident für das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt

Die Besetzung der Präsidentenstelle beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt verzögert sich weiterhin. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat die von dem Verwaltungsgericht Halle auf Antrag einer Mitbewerberin erlassene einstweilige Anordnung im Ergebnis bestätigt, wonach eine neue Auswahl für den Dienstposten zu treffen ist. Die Auswahlentscheidung des Ministerpräsidenten zugunsten der Beigeladenen ist nach

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Insolvenzanfechtung einer Gehaltszahlung – und der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

Für die Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners auf Rückgewähr vom Schuldner geleisteter Vergütung ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. Für die Frage der Rechtswegzuständigkeit kommt es nicht darauf an, ob der zwischen Schuldner und Arbeitnehmer schriftlich geschlossene Arbeitsvertrag wirksam ist und beidseitig erfüllt wurde.

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Dienstliche Beurteilung – und die richterliche Unabhängigkeit

Nach § 26 Abs. 1 DRiG untersteht der Richter einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit beeinträchtigt wird. Nach § 26 Abs. 2 DRiG umfasst die Dienstaufsicht vorbehaltlich des Absatzes 1 auch die Befugnis, dem Richter die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäftes vorzuhalten und zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der

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Die Kündigungsschutzklage des bereits abberufenen GmbH-Geschäftsführers

Für Klagen eines bereits zuvor abberufenen Geschäftsführers einer GmbH gegen seine Kündigung sind die ordentlichen Gerichte und nicht die Arbeitsgerichte zuständig. Die Arbeitsgericht können jedoch zuständig sein für einen Bestandsschutzantrag, mit dem der bereits zuvor abberufene Ex-Geschäftsführer die Feststellung der Unwirksamkeit der Beendigung eines (von ihm behaupteten) zwischen ihm und

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Rechtsweg bei Streitigkeit mit einer Pensionsversicherung

Bei Streitigkeiten mit einer Pensionsversicherung aG ist eine Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen ist nicht gegeben. Es handelt sich nicht um eine Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG. Die Pensionsversicherung war und ist nicht Arbeitgeberin des Arbeitnehmers. Die Pensionsversicherung ist auch nicht Rechtsnachfolgerin

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Rechtswegverweisung vor Anhörung der Gegenseite

Ein nach § 17a GVG ergangener Beschluss, mit dem ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Gericht eines anderen Rechtswegs verwiesen hat, ist einer weiteren Überprüfung entzogen, sobald er unanfechtbar geworden ist. Ist das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt worden oder ist es

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Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters

Ein ehrenamtlicher Richter ist gemäß von seinem Amt gemäß § 21 Abs. 5 ArbGG zu entbinden, wenn er aufgrund seiner Arbeitnehmereigenschaft als ehrenamtlicher Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer berufen wurde und er neben seinem Arbeitsverhältnis zugleich als Arbeitgeber (hier: Inhaber einer kleinen Spedition) tätig ist. Der ehrenamtliche Richter hat

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20 Jahre vor dem Arbeitsgericht – wegen Urlaubsabgeltung

Für den Bereich des Zivilprozesses gewährleistet Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip einen wirkungsvollen Rechtsschutz. Daraus ergibt sich die Verpflichtung der Fachgerichte, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen. Dem Grundgesetz lassen sich allerdings keine allgemein gültigen Zeitvorgaben dafür entnehmen, wann von einer unangemessenen

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Die Kündigungsschutzklage eines GmbH-Geschäftsführers

Für die Kündigungsschutzklage des (Fremd-)Geschäftsführers einer GmbH kann der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet sein. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und Buchst. b ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis und über das Bestehen oder

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Arbeitsgerichtliche Vollstreckungskosten

TGeil 2 KV-GKG ist auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren anwendbar, soweit das Arbeitsgericht Vollstreckungsorgan ist. Beim erstmaligen Ansatz innerhalb eines Rechtszuges ist die Verfahrensgebühr Nr. 2111 KV-GKG unabhängig von der Anzahl der dem Vollstreckungsantrag zu Grunde liegenden Ansprüche und Vollstreckungsgegenstände nur einfach zu berechnen. Die Vorschrift Nr. 2111 KV-GKG aus dem

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Streit mit der Niedersächsischen Versorgungskasse

Für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche eines Arbeitnehmers gegen die Niedersächsische Versorgungskasse, die nach ihrer Satzung unter anderem den Zweck hat, Angestellten ihrer Mitglieder, denen Ruhegehaltsberechtigung und Hinterbliebenenversorgung nach dem für niedersächsische Landesbeamte geltenden Vorschriften vertraglich zugesichert sind, Versorgungsbezüge zu zahlen, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben. Bürgerlich-rechtliches Rechtsverhältnis Das Rechtsverhältnis

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Verhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung

Die wirksame Ersetzung einer richterlichen Unterschrift unter einem Urteil durch einen Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden nach § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO setzt voraus, dass der Vorsitzende sich Kenntnis über diejenigen Tatsachen verschafft hat, die die Annahme einer nicht nur kurzfristigen Verhinderung des Beisitzers an der Unterschriftsleistung rechtfertigen. Maßgebend ist

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Prozesskostenhilfe gegen mehrere Kündigungen

Durch Aufteilung in mehrere Verfahren enstandene Mehrkosten sind nicht zu erstatten, wenn der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt mehrere Abmahnungen und/oder mehrere Kündigungen in gesonderten Klagen statt im Wege der Klagehäufung angreift. Die Staatskasse ist nicht verpflichtet, auf Kosten des Steuerzahlers Kosten zu tragen, die bei Beachtung der Grundsätze

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Heranziehung ehrenamtlicher Richter – und ihre Reihenfolge

Die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zu der Berufungsverhandlung verletzt auch dann nicht das Recht einer Partei auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), wenn dem Gericht ein Heranziehungsfehler unterlaufen sein sollte. In einer jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen, auf eben eine solche Rüge gestützte Nichtzulassungsbeschwerde war unklar,

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Die Vereidigung der ehrenamtlichen Richter

Der absolute Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (§ 72 Abs. 2 Nr. 3 ArbGG in Verb. mit § 547 Nr. 1 ZPO) liegt nicht vor, wenn ein ehrenamtlicher Richter noch vor Stellung der Sachanträge vereidigt worden ist. Nach § 45 Abs. 2 DRiG ist ein ehrenamtlicher Richter vor

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Schadensersatzansprüche zwischen zwei Arbeitgebern

Kann ein Arbeitnehmer von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch in Höhe der erfolgten Lohnfortzahlung auf den Arbeitgeber über, § 6 EFZG. Dieser Anspruchsübergang nach § 6 EFZG verändert nicht den Charakter des Schadensersatzanspruchs. Ein nach § 6

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Non-Equity-Partner sind keine Arbeitnehmer

Rechtsanwälte, die als sog. „Non-Equity-Partner, bei einer Rechtsanwaltschaftsgesellschaft tätig sind, sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes. Mit dieser Begründung hat das Arbeitsgericht Düsseldorf die Rechtsstreite zweier Rechtsanwälte einer in Düsseldorf ansässigen Großkanzlei an das Landgericht Düsseldorf verwiesen. Die Frage, ob die Rechtsanwälte materiell Arbeitnehmer sind und für sie, wie

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Der verwirkte Widerspruch beim Betriebsübergang

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser gemäß § 613a BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Allerdings kann der Arbeitnehmer diesem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen mit der Folge, dass sein Arbeitsverhältnis mit dem

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Geld

Arbeitnehmer oder Geschäftsführer?

In dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags durch einen angestellten Mitarbeiter liegt im Zweifel die konkludente Aufhebung des bisherigen Arbeitsverhältnisses. Nach dem Willen der vertragschließenden Parteien soll regelmäßig neben dem Dienstverhältnis nicht noch ein Arbeitsverhältnis ruhend fortbestehen. Eine andere Auslegung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, für die zumindest deutliche Anhaltspunkte vorliegen

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