Während der Amtszeit als ehrenamtlicher Richter im Land Brandenburg ist eine Kündigung oder Entlassung nur zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber oder Dienstherren zur fristlosen Kündigung berechtigen, Art. 110 Abs. 1 Satz 2 BbgVerf. Eine GmbH-Geschäftsführerin, die nicht Arbeitnehmerin ist, fällt jedoch nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich der Norm.
LesenSchlagwort: Arbeitsgericht
Kirchliche Arbeitsverhältnisse – und die konfessionslose Stellenbewerberin
Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer bestimmten Religion angehören, muss Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein können. Dieses Erfordernis muss notwendig und angesichts des Ethos der Kirche aufgrund der Art der in Rede stehenden beruflichen Tätigkeit oder der Umstände ihrer Ausübung objektiv geboten
LesenNegative Kompetenzkonflikte – und der Rechtsmittelverzicht der Parteien
Bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entsprechend anwendbar. Obwohl ein nach § 17a GVG ergangener und unanfechtbar gewordener Beschluss, mit dem ein Gericht den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen hat, nach dem Gesetz
LesenHaftung eines Arbeitnehmers für eine Kartellbuße – und die kartellrechtliche Vorfrage
§ 87 GWB begründet eine ausschließliche Rechtswegzuständigkeit der Kartell-Landgerichte, die von Amts wegen auch von den Gerichten für Arbeitssachen zu berücksichtigen ist. Hängt die Entscheidung einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit ganz oder teilweise von einer kartellrechtlichen Vorfrage iSv. § 87 Satz 2 GWB ab, ist der Rechtsstreit von den Gerichten für Arbeitssachen
LesenDer Streit um den Rechtsweg – und die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
Gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG, § 48 Abs. 1 ArbGG sind rechtskräftige Verweisungsbeschlüsse für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, bindend. In entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO hat die Bestimmung des zuständigen Gerichts zu erfolgen, wenn dies zur Wahrung
LesenKlagen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft gegen Solo-Selbständige – und der Rechtsweg
Nimmt die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) „Betriebe“, die keine Arbeitnehmer beschäftigen (Solo-Selbstständige), auf Zahlung des Mindestbeitrags für die Berufsbildung gemäß § 17 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 03.05.2013 idF vom 10.12 2014 in Anspruch, ist nicht der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben,
LesenAusbildungskostenumlage im Baugewerbe – und der richtige Rechtsweg
Bei einem Streit um die Ausbildungskostenumlage im Baugewerbe ist, wenn der betroffene Betrieb keine Arbeitnehmer beschäftigt, nicht der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, sondern zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben. Gemäß § 17 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) haben „Betriebe“, auch wenn sie keine gewerblichen Arbeitnehmer beschäftigen, zur Aufbringung der
LesenGriechische Schulen in Deutschland – und die Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte
Für Streitigkeiten zwischen der Griechischen Republik und einem an einer von ihr in Deutschland unterhaltenen Schule tätigen Lehrer ist die deutsche Gerichtsbarkeit ist gegeben. Die beklagte Griechische Republik ist nicht nach § 20 Abs. 2 GVG von ihr befreit. Die arbeitsgerichtliche Klage des von ihr beschäftigten Lehrers betrifft ihre nicht-hoheitliche
LesenArbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – und der neue Lebenssachverhalt
Nach dem für den Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess einschließlich des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens geltenden sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den konkret gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt. Der Verfahrensgegenstand wird daher erweitert im Sinne des auch auf die nachträgliche Antragshäufung anzuwendenden §
LesenVergütung für eine Arbeitnehmererfindung – und der Rechtsweg
Nach der abdrängenden Sonderzuweisung des § 39 Abs. 1 ArbnErfG sind zwar grundsätzlich die für Patentstreitsachen zuständigen Gerichte ausschließlich für alle Rechtsstreitigkeiten über Erfindungen eines Arbeitnehmers zuständig. Gemäß § 39 Abs. 2 ArbnErfG sind jedoch Rechtsstreitigkeiten von der Regelung des § 39 Abs. 1 ArbnErfG ausgenommen, die ausschließlich Ansprüche auf
LesenVergütung und Urlaubsabgeltung einer Rezeptionistin – und die Frage der Rechtswegzuständigkeit
Bei einem sogenannten aut-aut-Fall (hier: Vergütung) muss der Kläger für die Begründung der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen die anspruchsbegründenden Tatsachen substantiiert darlegen und ggf. beweisen. Wenn die behaupteten Tätigkeiten typischerweise nur weisungsgebunden und innerhalb der Arbeitsorganisation des Arbeitgebers erbracht werden, reicht es für die Begründung der Rechtswegzuständigkeit der
LesenArbeitnehmererfindung – und der Rechtsweg für die Vergütungsklage
Nach § 12 Abs. 1 ArbnErfG soll die Art und Höhe der Vergütung in angemessener Frist nach Inanspruchnahme der Diensterfindung durch Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer festgestellt werden. Letztlich stellt eine solche Vereinbarung einen privatrechtlichen Vertrag dar. Eine solche Vereinbarung liegt nach Überzeugung des Landesarbeitsgerichts München nicht erst
LesenRechtsweg zu den Arbeitsgerichten – und das Leasingfahrzeug des Arbeitnehmers
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in rechtlichem oder unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein unmittelbar wirtschaftlicher Zusammenhang ist anzunehmen, wenn der Anspruch auf demselben wirtschaftlichen Verhältnis
LesenKonkurrentenstreitverfahren um eine Professorenstelle – und der Rechtsweg
Für Konkurrentenstreitverfahren, in dem es um die Besetzung einer Professorenstelle an einer Staatlichen Hochschule in Form eines privatrechtlichen Dienstverhältnis (§ 49 Abs. 2 LHG) geht, ist das Arbeitsgericht zuständig. Im vorliegenden Rechtsstreit, den das Verwaltungsgericht Karlsruhe em. § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17 a Abs. 2 Satz 1
LesenDie Zahlungsklage des Paketzustellers – und der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten
Grundsätzlich übt ein Frachtführer im Sinne der §§ 407 ff HGB ein selbstständiges Gewerbe aus. Jedoch ist ein solches Rechtsverhältnis dann als Arbeitsverhältnis anzusehen, wenn die Tätigkeit des Transporteurs durch den Auftraggeber stärker eingeschränkt wird, als es auf Grund der gesetzlichen Regelungen geboten ist. Nach § 2 Abs. 1 Nr.
LesenDer nachgereichte Schriftsatz nach der mündlichen Verhandlung – und der zwischenzeitliche Richterwechsel
Der absolute Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO ist ua. dann gegeben, wenn das Landesarbeitsgericht nicht unter Mitwirkung derjenigen Richter, die an der letzten mündlichen Verhandlung teilgenommen haben, geprüft hat, ob Schriftsätze der Parteien, die nach Schluss der mündlichen Verhandlung bei Gericht eingegangen sind, gemäß § 156 ZPO Veranlassung
LesenGehaltszahlungen, Rückforderungen des Insolvenzverwalters – und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
Für Klagen des Insolvenzverwalters wegen der Rückgewähr von Gehaltszahlungen ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG zulässig. Nach dieser Bestimmung sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Maßgebend für
LesenDie Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers – und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und Buchst. b ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis und über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses. Wer Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes ist, bestimmt § 5 ArbGG. Nach
LesenAmtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen Lagerwechsels
Mit dem Erfordernis der paritätischen Besetzung der Richterbank bei den Gerichten für Arbeitssachen ist es nicht zu vereinbaren, dass ein ehrenamtlicher Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer trotz aktiver Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen weiterhin als ehrenamtlicher Richter der Arbeitnehmerseite tätig bleibt. Dies gilt auch dann, wenn sich der ehrenamtliche Richter nach wie
LesenDer Einfirmen-Handelsvertreter – und der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten
Der in einem Handelsvertretervertrag enthaltenen Bestimmung „Der Consultant darf während der Vertragszeit nur hauptberuflich für M. tätig sein und die M.-Dienstleistungen und die von M. freigegebenen Finanzprodukte vermitteln“ ist ein vertragliches Tätigkeitsverbot im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB zu entnehmen. Nach § 13 GVG
LesenGesellschafter-Arbeitnehmer – und der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten
Verfügt ein in einer GmbH mitarbeitender Gesellschafter über mehr als 50 % der Stimmrechte, steht er regelmäßig nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b ArbGG sind für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses die
LesenDas nicht vorschriftsmäßig besetzte Arbeitsgericht – und die Rechtsbeschwerde
Die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts ist gemäß § 78 Satz 1 ArbGG, § 576 Abs. 3, § 547 Nr. 1, § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO im Rechtsbeschwerdeverfahren regelmäßig nur auf Rüge hin zu beachten. Diese ist grundsätzlich nur dann begründet, wenn das Beschwerdegericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war.
LesenNoch kein neuer Präsident für das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt
Die Besetzung der Präsidentenstelle beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt verzögert sich weiterhin. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat die von dem Verwaltungsgericht Halle auf Antrag einer Mitbewerberin erlassene einstweilige Anordnung im Ergebnis bestätigt, wonach eine neue Auswahl für den Dienstposten zu treffen ist. Die Auswahlentscheidung des Ministerpräsidenten zugunsten der Beigeladenen ist nach
LesenKlage eines Arbeitnehmers gegen den Geschäftsführer der Arbeitgeber-GmbH
er Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist in analoger Anwendung von § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe d ArbGG auch bei einer Klage eines Arbeitnehmers gegen den Geschäftsführer der GmbH, die Arbeitgeberin des Klägers ist, gegeben, wenn die Klage eine unerlaubte Handlung betrifft, die mit dem Arbeitsverhältnis in
LesenInsolvenzanfechtung einer Gehaltszahlung – und der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten
Für die Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners auf Rückgewähr vom Schuldner geleisteter Vergütung ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. Für die Frage der Rechtswegzuständigkeit kommt es nicht darauf an, ob der zwischen Schuldner und Arbeitnehmer schriftlich geschlossene Arbeitsvertrag wirksam ist und beidseitig erfüllt wurde.
LesenRechtskräftige Verweisungsbeschlüsse – und negative Kompetenzkonflikte
Rechtskräftige Verweisungsbeschlüsse sind für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, bindend. Dies folgt aus § 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG iVm. § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG und betrifft auch die örtliche Zuständigkeit. Nur bei krassen Rechtsverletzungen kommt eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung ausnahmsweise in
LesenDienstliche Beurteilung – und die richterliche Unabhängigkeit
Nach § 26 Abs. 1 DRiG untersteht der Richter einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit beeinträchtigt wird. Nach § 26 Abs. 2 DRiG umfasst die Dienstaufsicht vorbehaltlich des Absatzes 1 auch die Befugnis, dem Richter die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäftes vorzuhalten und zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der
LesenDie Kündigungsschutzklage des bereits abberufenen GmbH-Geschäftsführers
Für Klagen eines bereits zuvor abberufenen Geschäftsführers einer GmbH gegen seine Kündigung sind die ordentlichen Gerichte und nicht die Arbeitsgerichte zuständig. Die Arbeitsgericht können jedoch zuständig sein für einen Bestandsschutzantrag, mit dem der bereits zuvor abberufene Ex-Geschäftsführer die Feststellung der Unwirksamkeit der Beendigung eines (von ihm behaupteten) zwischen ihm und
LesenRechtsweg bei Streitigkeit mit einer Pensionsversicherung
Bei Streitigkeiten mit einer Pensionsversicherung aG ist eine Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen ist nicht gegeben. Es handelt sich nicht um eine Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG. Die Pensionsversicherung war und ist nicht Arbeitgeberin des Arbeitnehmers. Die Pensionsversicherung ist auch nicht Rechtsnachfolgerin
LesenRechtswegverweisung vor Anhörung der Gegenseite
Ein nach § 17a GVG ergangener Beschluss, mit dem ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Gericht eines anderen Rechtswegs verwiesen hat, ist einer weiteren Überprüfung entzogen, sobald er unanfechtbar geworden ist. Ist das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt worden oder ist es
LesenPostulationsfähigkeit eines Kammerrechtsbeistands vor dem Landesarbeitsgericht
Kammerrechtsbeistände (§ 209 Abs. 1 BRAO) sind vor den Landesarbeitsgerichten nicht gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 ArbGG iVm § 3 Abs. 1 Nr. 3 RDGEG postulationsfähig. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren müssen die Berufungs- und die Berufungsbegründungsschrift von einem nach § 11 Abs. 4 ArbGG postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten
LesenAmtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters
Ein ehrenamtlicher Richter ist gemäß von seinem Amt gemäß § 21 Abs. 5 ArbGG zu entbinden, wenn er aufgrund seiner Arbeitnehmereigenschaft als ehrenamtlicher Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer berufen wurde und er neben seinem Arbeitsverhältnis zugleich als Arbeitgeber (hier: Inhaber einer kleinen Spedition) tätig ist. Der ehrenamtliche Richter hat
LesenAmtsentbindungsverfahren bei einem ehrenamtlichen Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit
Fällt eine Voraussetzung für die Berufung eines ehrenamtlichen Richters beim Landesarbeitsgericht nachträglich fort, so ist dieser nach § 37 Abs. 2, § 21 Abs. 5 Satz 1 ArbGG auf Antrag der nach § 20 Abs. 1 ArbGG zuständigen Stelle oder auf eigenen Antrag von seinem Amt zu entbinden. Nach §
Lesen20 Jahre vor dem Arbeitsgericht – wegen Urlaubsabgeltung
Für den Bereich des Zivilprozesses gewährleistet Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip einen wirkungsvollen Rechtsschutz. Daraus ergibt sich die Verpflichtung der Fachgerichte, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen. Dem Grundgesetz lassen sich allerdings keine allgemein gültigen Zeitvorgaben dafür entnehmen, wann von einer unangemessenen
LesenInternationale Arbeitsgerichts-Zuständigkeit und der gewöhnliche Arbeitsort
Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte folgt aus dem Gerichtsstand des gewöhnlichen Arbeitsorts der Klägerin im Sinne von Art. 19 Nr. 2 Buchst. a EuGVVO. Dies ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer die mit seinem Arbeitgeber vereinbarten Tätigkeiten tatsächlich ausübt. Anwendbarkeit der EuGVVO auf Arbeitsverhältnisse Die EuGVVO ist seit
LesenZuständigkeit der Arbeitsgerichte für GmbH-Geschäftsführer in der Insolvenz der GmbH
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis und über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses. Wer Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes ist, bestimmt § 5 ArbGG. Nach §
LesenDie Kündigungsschutzklage eines GmbH-Geschäftsführers
Für die Kündigungsschutzklage des (Fremd-)Geschäftsführers einer GmbH kann der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet sein. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und Buchst. b ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis und über das Bestehen oder
LesenArbeitsgerichtliche Vollstreckungskosten
TGeil 2 KV-GKG ist auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren anwendbar, soweit das Arbeitsgericht Vollstreckungsorgan ist. Beim erstmaligen Ansatz innerhalb eines Rechtszuges ist die Verfahrensgebühr Nr. 2111 KV-GKG unabhängig von der Anzahl der dem Vollstreckungsantrag zu Grunde liegenden Ansprüche und Vollstreckungsgegenstände nur einfach zu berechnen. Die Vorschrift Nr. 2111 KV-GKG aus dem
LesenStreit mit der Niedersächsischen Versorgungskasse
Für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche eines Arbeitnehmers gegen die Niedersächsische Versorgungskasse, die nach ihrer Satzung unter anderem den Zweck hat, Angestellten ihrer Mitglieder, denen Ruhegehaltsberechtigung und Hinterbliebenenversorgung nach dem für niedersächsische Landesbeamte geltenden Vorschriften vertraglich zugesichert sind, Versorgungsbezüge zu zahlen, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben. Bürgerlich-rechtliches Rechtsverhältnis Das Rechtsverhältnis
LesenRüge der gesetzwidrigen Vertretung des Prozessgegners
Die Revision gegen ein landesarbeitsgerichtliches Urteil ist zuzulassen, wenn ein absoluter Revisionsgrund gemäß § 547 Nr. 1 bis 5 ZPO geltend gemacht wird und vorliegt (§ 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG). Hierzu gehört grundsätzlich auch die Rüge der nicht gesetzmäßigen Vertretung einer Partei im Verfahren nach §
LesenVerhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung
Die wirksame Ersetzung einer richterlichen Unterschrift unter einem Urteil durch einen Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden nach § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO setzt voraus, dass der Vorsitzende sich Kenntnis über diejenigen Tatsachen verschafft hat, die die Annahme einer nicht nur kurzfristigen Verhinderung des Beisitzers an der Unterschriftsleistung rechtfertigen. Maßgebend ist
LesenProzesskostenhilfe gegen mehrere Kündigungen
Durch Aufteilung in mehrere Verfahren enstandene Mehrkosten sind nicht zu erstatten, wenn der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt mehrere Abmahnungen und/oder mehrere Kündigungen in gesonderten Klagen statt im Wege der Klagehäufung angreift. Die Staatskasse ist nicht verpflichtet, auf Kosten des Steuerzahlers Kosten zu tragen, die bei Beachtung der Grundsätze
LesenHeranziehung ehrenamtlicher Richter – und ihre Reihenfolge
Die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zu der Berufungsverhandlung verletzt auch dann nicht das Recht einer Partei auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), wenn dem Gericht ein Heranziehungsfehler unterlaufen sein sollte. In einer jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen, auf eben eine solche Rüge gestützte Nichtzulassungsbeschwerde war unklar,
LesenDie Vereidigung der ehrenamtlichen Richter
Der absolute Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (§ 72 Abs. 2 Nr. 3 ArbGG in Verb. mit § 547 Nr. 1 ZPO) liegt nicht vor, wenn ein ehrenamtlicher Richter noch vor Stellung der Sachanträge vereidigt worden ist. Nach § 45 Abs. 2 DRiG ist ein ehrenamtlicher Richter vor
LesenSchadensersatzansprüche zwischen zwei Arbeitgebern
Kann ein Arbeitnehmer von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch in Höhe der erfolgten Lohnfortzahlung auf den Arbeitgeber über, § 6 EFZG. Dieser Anspruchsübergang nach § 6 EFZG verändert nicht den Charakter des Schadensersatzanspruchs. Ein nach § 6
LesenNon-Equity-Partner sind keine Arbeitnehmer
Rechtsanwälte, die als sog. „Non-Equity-Partner, bei einer Rechtsanwaltschaftsgesellschaft tätig sind, sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes. Mit dieser Begründung hat das Arbeitsgericht Düsseldorf die Rechtsstreite zweier Rechtsanwälte einer in Düsseldorf ansässigen Großkanzlei an das Landgericht Düsseldorf verwiesen. Die Frage, ob die Rechtsanwälte materiell Arbeitnehmer sind und für sie, wie
LesenDer verwirkte Widerspruch beim Betriebsübergang
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser gemäß § 613a BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Allerdings kann der Arbeitnehmer diesem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen mit der Folge, dass sein Arbeitsverhältnis mit dem
LesenArbeitnehmer oder Geschäftsführer?
In dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags durch einen angestellten Mitarbeiter liegt im Zweifel die konkludente Aufhebung des bisherigen Arbeitsverhältnisses. Nach dem Willen der vertragschließenden Parteien soll regelmäßig neben dem Dienstverhältnis nicht noch ein Arbeitsverhältnis ruhend fortbestehen. Eine andere Auslegung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, für die zumindest deutliche Anhaltspunkte vorliegen
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