Bundesarbeitsgericht

Urlaubsansprüche aus mehreren Jahren – in einer Klage

Bei mehreren in einer Klage verfolgten Ansprüchen (§ 260 ZPO) muss aufgrund des Bestimmtheitserfordernisses des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erkennbar sein, aus welchen Einzelforderungen sich die Klage zusammensetzt. Begehrt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nicht erfüllten Urlaub abzugelten, der – wie im Streitfall

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Finanzgericht und Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Berufungsbegründung vor dem Landesarbeitsgericht

Die Berufungsbegründung muss auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will. Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden. Doch reicht es für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen

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Bundesarbeitsgericht

Betriebliche Altersversorgung – und die Klage auf künftige Leistung

Betriebsrentenansprüche können als wiederkehrende Leistungen auch im Wege einer Klage auf künftige Entrichtung gemäß § 258 ZPO gerichtlich geltend gemacht werden. Es muss keine Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entzieht. Bei wiederkehrenden Leistungen, die – wie Betriebsrentenansprüche – von keiner Gegenleistung abhängen, kann gemäß § 258

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Bundesarbeitsgericht

Der Streit um zukünftige Nachtarbeitszuschläge – als Feststellungsklage

Die Leistungsklage über Nachtarbeitszuschläge für vergangene Zeiträume ist hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Arbeitnehmer für jeden Monat des streitgegenständlichen Zeitraums die Anzahl der geleisteten Nachtarbeitsstunden angegeben und die Klageforderung ausgehend vom tariflichen Bruttostundenlohn unter Abzug der gezahlten Nachtarbeitszuschläge berechnet hat. Damit

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Bundesarbeitsgericht

Befristungskontrollklage – und der Klageantrag

Bei einer Befristungskontrollklage gemäß § 17 Satz 1 TzBfG kommt dem Antragswortlaut „sondern auf unbestimmte Zeit fortbesteht“ kommt keine eigenständige Bedeutung im Sinn einer allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO zu.  Das gilt für das Bundesarbeitsgericht vor allem dann, wenn es an jeglichen Ausführungen des klagenden Arbeitnehmers zur

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Bundesarbeitsgericht

Alternative Klagehäufung?

Eine Klage ist hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO wenn sich aus dem Vorbringen der Klägerin ergibt, in welcher Reihenfolge das Gericht über die im Weg der alternativen Klagehäufung verfolgten Ansprüche entscheiden soll. Eine alternative Klagehäufung verstößt gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr.

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Bundesarbeitsgericht

Berufung – und die erforderliche Beschwer

Das Rechtsmittel der Berufung ist nur statthaft, wenn der Berufungskläger mit ihm die Beseitigung einer in der angefochtenen Entscheidung liegenden Beschwer erstrebt. Das setzt voraus, dass der im ersten Rechtszug erhobene Anspruch wenigstens teilweise weiterverfolgt wird. Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel der Berufung sein, sondern

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Bundesarbeitsgericht

Klage auf Abschluss eines Arbeitsvertrages

Bei einem Antrag, der auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet ist, die zum Abschluss eines Arbeitsvertrags führen soll und nach § 894 Satz 1 ZPO mit der Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils als abgegeben gilt, erfordert das Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, dass der Klageantrag –

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Hessisches Landesarbeitsgericht

Berufungsbegründung im E-Mail-to-Fax-Verfahren – und die eingescannte Unterschrift

Bestimmende Schriftsätze können formwirksam im sog. E-Mail-to-Fax-Verfahren an das Gericht gemäß § 130 Nr. 6 ZPO übermittelt werden, selbst wenn die Unterschrift des Bevollmächtigten in der übermittelten PDF-Datei nur eingescannt ist. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte das erstinstanzliche Arbeitsgericht die Klage, entsprechend dem Antrag der Beklagten, abgewiesen.

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Bundesarbeitsgericht

Der konzernweite Betriebsrat – und das Beschlussverfahren nur gegen eine Tochtergesellschaft

Auch wenn ein Betriebsrat auf der Grundlage eines Tarifvertrags sowohl für eine GmbH als auch für die in ihrem Mehrheitsbesitz stehenden Tochtergesellschaften gewählt wurde, ist an einem von ihm eingeleiteten arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nur die von ihm in Anspruch genommene Arbeitgeberin beteiligt. Die anderen Unternehmen, für die dieser Betriebsrat gebildet wurde, sind

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Bundesarbeitsgericht

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – und der Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers

Grundsätzlich besteht auch im Arbeitsverhältnis keine nicht aus besonderen Rechtsgründen abgeleitete Pflicht zur Auskunftserteilung für die Parteien des Rechtsstreits. Die Zivilprozessordnung kennt keine – über die anerkannten Fälle der Pflicht zum substantiierten Bestreiten hinausgehende – Aufklärungspflicht der nicht darlegungs- und beweisbelasteten Partei. Von diesem Grundsatz abweichend kann allerdings materiell-rechtlich nach

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Oberlandesgericht Köln

Das gestörte beA – und die Ersatzeinreichung

Ist es dem Rechtsanwalt bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes möglich, die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung des Dokuments darzulegen und glaubhaft zu machen, hat dies mit der Ersatzeinreichung zu erfolgen; in diesem Fall genügt es nicht, wenn der Rechtsanwalt die Voraussetzungen für eine Ersatzeinreichung nachträglich darlegt und

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Bundesarbeitsgericht

Die unzureichende Berufungsbegründung

 Nach § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergeben. Erforderlich ist eine hinreichende Darstellung der Gründe, aus

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Bundesarbeitsgericht

Der Streit um die Schwerbehindertenvertretung – und deren Rechtsmittelbefugnis

Im Streit darüber, ob das Amt einer Schwerbehindertenvertretung über einen bestimmten Zeitraum hinaus weiterbesteht, ist die betroffene Schwerbehindertenvertretung rechtsmittelbefugt. Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis. Daher ist rechtsbeschwerdebefugt nur derjenige, der nach § 83 Abs. 3 ArbGG am Verfahren beteiligt ist. Verfahrensbeteiligt ist eine Person oder Stelle, die durch

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Fachgerichtszentrum Düsseldorf

Beschwerdeberechtigung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit seinem Rechtsmittel gerade die Beseitigung dieser Beschwer begehrt. Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis. Daher ist rechtsbeschwerdebefugt nur derjenige, der nach § 83 Abs. 3 ArbGG am Verfahren beteiligt ist. Verfahrensbeteiligt ist

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Die per Telefax eingereichte Kündigungsschutzklage

Eine von einem Rechtsanwalt bei einem Schleswig-Holsteinischen Arbeitsgericht nach dem 1.01.2020 per Telefax eingereichte Kündigungsschutzklage wahrt nicht die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG  Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts erging in einem Rechtsstreit, auf den noch das bis zum 31.12.2021 geltende Recht und damit § 46c ArbGG sowie § 46g

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Bundesarbeitsgericht

Erledigungserklärungen – und ihre Auslegung

Maßgeblich für die Auslegung von Erledigungserklärungen sind die für Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze. Entsprechend § 133 BGB ist nicht am buchstäblichen Sinn des in der Prozesserklärung gewählten Ausdrucks zu haften, sondern der in der Erklärung verkörperte Wille zu ermitteln. Im Zweifel sind Prozesserklärungen dahin auszulegen, dass das gewollt

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Der Rechtsschutzsekretär der Gewerkschaft – und die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs

Für einen als Rechtsanwalt zugelassenen Verbandsmitarbeiter besteht bei der Ausübung seiner Verbandstätigkeit vor dem 01.01.2026 keine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs.  Das Tatbestandsmerkmal „durch einen Rechtsanwalt“ in § 46g Satz 1 ArbGG (bzw. § 130d Satz 1 ZPO) ist jedenfalls im Falle eines Verbandsmitarbeiters (hier: Rechtsschutzsekretär), der zur Ausübung eines

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Bundesarbeitsgericht

Arbeitnehmerüberlassung – und die Feststellungsklage gegen den Entleiher

Ein Arbeitnehmer kann mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesesetzes geltend machen. Dass der Kläger die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses – auch – für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum begehrt, steht der Zulässigkeit der Klage nicht entgegen. Nach § 256

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Landesarbeitsgericht Köln

Nachtarbeitszuschläge, Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge – und die Klage auf Netto-Zahlung

Differenzen für Nachtarbeitszuschläge, Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge können als „Nettobetrag“ zugesprochen werden. Die Gerichte für Arbeitssachen können nicht mit Bindung für die Finanzämter und Steuerbehörden sowie gegenüber den Einzugsstellen (§ 28h SGB IV) festlegen, ob ein Betrag abgabenpflichtig ist oder nicht. Deshalb kann in eine Entscheidungsformel das Wort „netto“ ua. nur

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Bundesarbeitsgericht

Die Gehaltsklage des Arbeitnehmers – und der richtige Tarifvertrag

Hat sich die Arbeitgeberin lediglich auf die kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung anwendbaren Tarifverträge und andere Bestimmungen des Arbeitsvertrags berufen, sind Verfahrensgegenstand auch allein vertragliche Ansprüche, nicht hingegen auch Ansprüche aus normativ geltenden Tarifverträgen. Diese beiden Ansprüche – Ansprüche aus vertraglich vereinbarten Tarifverträgen und Ansprüche aus normativ geltenden Tarifverträgen – sind unterschiedlich ausgestaltet und

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Bundesarbeitsgericht

Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren – und die abgelaufene Mandat des Betriebsrats

Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit seinem Rechtsmittel gerade die Beseitigung dieser Beschwer begehrt. Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis. Daher ist rechtsbeschwerdebefugt nur derjenige, der nach § 83 Abs. 3 ArbGG am Verfahren beteiligt ist. Verfahrensbeteiligt ist

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Bundesarbeitsgericht

Überstundenvergütung – und die Darlegungslast

Ist somit die Vergütung von Überstunden arbeitsvertraglich weder positiv noch negativ geregelt, richtet sich der Anspruch auf Überstundenvergütung nach § 612 Abs. 1 BGB. Nach § 612 Abs. 1 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeitsleistung nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Die Norm bildet nicht

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Bundesarbeitsgericht

Internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte

Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ist eine in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende Sachurteilsvoraussetzung. § 545 Abs. 2 ZPO steht dem nicht entgegen. Diese Regelung bezieht sich ungeachtet ihres weit gefassten Wortlauts nicht auf die internationale Zuständigkeit. Zuständigkeit nach der EuGVVO Die  Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des

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Bundesarbeitsgericht

Die versehentlich beschiedene hilfsweise Anschlussberufung

Der Gehörsgrundsatz verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt jedoch keine Pflicht, sich mit jedem Vorbringen der Parteien in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen. Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das Parteivorbringen

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Bundesarbeitsgericht

Korrigierende Rückgruppierung – und der Höhergruppierungsantrag des Arbeitnehmers

Die Darlegungs- und Beweislast für eine höhere Eingruppierung obliegt in einem Prozess grundsätzlich der Beschäftigten. Im Fall einer sog. korrigierenden Rückgruppierung, dh. bei einer beabsichtigten Zuordnung zu einer niedrigeren als der bisher als zutreffend angenommenen Vergütungsgruppe, kann sich die Beschäftigte jedoch auf die ihr zuvor als maßgebend mitgeteilte Vergütungsgruppe berufen.

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Bundesarbeitsgericht

Der Streit um den Gesamtbetriebsrat – und die Antragsbefugnis des Betriebsrats im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

Im Beschlussverfahren ist die Antragsbefugnis gegeben, wenn der Antragsteller durch die begehrte Entscheidung in seiner kollektivrechtlichen Rechtsposition betroffen sein kann. Das ist der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint. Für ein hilfsweises Feststellungsbegehren fehlt dem antragstellenden Betriebsrat die Antragsbefugnis, wenn durch

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Fachgerichtszentrum Düsseldorf

Kein Teilurteil zum „Grundentgelt“

Nach § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat das Gericht die Entscheidung durch Endurteil (Teilurteil) zu erlassen, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder nur ein Teil eines Anspruchs zur Endentscheidung reif ist. Die Norm setzt danach die Teilbarkeit der Klageforderung voraus. Der

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Bundesarbeitsgericht

Mehrere Streitgegenstände – und die alternative Klagehäufung

Stellt ein Kläger ein einheitliches Klagebegehren zur gerichtlichen Entscheidung, das er aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet, handelt es sich dabei nicht um eine unzulässige alternative Klagehäufung, wenn der Kläger klargestellt hat, in welcher Reihenfolge das Gericht über die Ansprüche entscheiden soll. Eine alternative Klagehäufung verstößt gegen das Gebot des

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Schreibmaschine

Kündigungsschutzklage – und die Klageänderung in der Berufungsinstanz

Die im Hinblick auf eine im Verlauf eines Gerichtsverfahrens erklärte Kündigung vorgenommene „Punktualisierung“ eines allgemeinen Feststellungsantrags auf einen Kündigungsschutzantrag gemäß § 4 KSchG ist nach § 264 Nr. 2 ZPO nicht als Klageänderung anzusehen. Für das Berufungsverfahren gilt insoweit nichts anderes. Eine solche Punktualisierung kann im Berufungsverfahren daher ungeachtet der

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