Bundesarbeitsgericht

Konkludente Klagerücknahme

Eine Klagerücknahme gemäß § 269 Abs. 1 ZPO kann auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden; erforderlich ist wegen ihrer erheblichen prozessualen Bedeutung aber, dass das Verhalten der Partei den Willen zur Rücknahme eindeutig und unzweifelhaft ergibt.

Allerdings fehlt es an

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Bundesarbeitsgericht

Elementenfeststellungsklage

Eine Feststellungsklage iSd. § 256 Abs. 1 ZPO kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken.

Das Feststellungsinteresse ist allerdings nur dann gegeben,

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Bundesarbeitsgericht

Alternative Klagehäufung

Eine alternative Klagehäufung, bei der eine Klägerin ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2

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Bundesarbeitsgericht

Der Rechtsstreit um die Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds – und der Streitgegenstand

Nach dem im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt.

Der Streitgegenstand erfasst alle Tatsachen, die bei einer natürlichen; vom Standpunkt der Parteien

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Fiußball-Schiedsrichter

Fußball-Schiedsrichter vor dem Arbeitsgericht

Für Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet.

In dem hier vom Landesarbeitsgericht Köln entschiedenen Fall machte ein 28-jähriger Schiedsrichter Entschädigungs- und Schadensersatzanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend, weil er wegen seines Alters nicht für

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