Ein versicherungswidriges Verhalten i.S.d. § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III ist dann anzunehmen, wenn der Arbeitslose bei telefonischer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch darauf hinweist, er wolle sich in drei bis vier Monaten selbständig machen. Ein wichtiger Grund
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