Ein versicherungswidriges Verhalten i.S.d. § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III ist dann anzunehmen, wenn der Arbeitslose bei telefonischer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch darauf hinweist, er wolle sich in drei bis vier Monaten selbständig machen. Ein wichtiger Grund liegt nicht vor, wenn der Arbeitslose keine konkreten Umsetzungsschritte zur
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