Ryanair Boeing 737-800

Versetzung an ausländischen Arbeitsort

Der Arbeitgeber kann aufgrund seines Weisungsrechts nach § 106 Satz 1 GewO dem Arbeitnehmer grundsätzlich auch einen Arbeitsplatz im Ausland zuweisen, wenn die möglichen Arbeitsorte nicht durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften auf das Inland begrenzt sind. Eine Beschränkung des Weisungsrechts auf Arbeitsorte in der Bundesrepublik Deutschland ist dem Arbeitsvertrag

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Flugbegleiterin

Die deutsche Fluggesellschaft – und die Kündigung eines Flugbegleiters in Indien

Das von der indischen Niederlassung einer deutschen Fluggesellschaft mit einem in dort wohnhaften indischen Flugbegleiter geschlossene Arbeitsverhältnis unterliegt indischem Vertragsstatut. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall bestimmte sich das anwendbare materielle Recht noch nach Art. 27 ff. EGBGB in der bis 16.12.2009 geltenden FassungaF. Die Verordnung (EG) Nr. 593/2008

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Der vertragliche Arbeitsort – und seine Bestimmung im Arbeitsvertrag

Die Bestimmung eines Orts der Arbeitsleistung in Kombination mit einer im Arbeitsvertrag durch Versetzungsvorbehalt geregelten Einsatzmöglichkeit im gesamten Unternehmen verhindert nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig die vertragliche Beschränkung auf den im Vertrag genannten Ort der Arbeitsleistung. Fehlt es an einer Festlegung des Inhalts oder des Orts der Leistungspflicht im

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Versetzung einer Flugbegleiterin – und die Bestimmungen des Arbeitsvertrages

Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung, die auf Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß §§ 305 ff. BGB beruht, ist zunächst durch Auslegung der Inhalt der vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln. Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsinhalt und Tätigkeitsort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt

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Versetzung – und das Direktionsrecht des Arbeitgebers

Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung, die auf Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß §§ 305 ff. BGB beruht, ist zunächst durch Auslegung der Inhalt der vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln. Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsinhalt und Tätigkeitsort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt

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Wechsel des Arbeitsortes – Direktionsrecht des Arbeitgebers oder Änderungskündigung?

Nach § 106 Satz 1 GewO darf der Arbeitgeber ua. den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit dieser nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt ist. Der Inhalt der einzelvertraglichen Regelungen ist durch Auslegung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls

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Versetzung einer Flugbegleiterin

Erlaubt der Arbeitsvertrag den Einsatz einer Flugbegleiterin an einem anderen als dem im Vertrag genannten Stationierungsort, kann der Arbeitgeber sie unter der Voraussetzung, dass die Grundsätze billigem Ermessen gewahrt sind (§ 106 Satz 1 GewO), durch Weisung an einen anderen Ort versetzen. Bei der nach § 106 Satz 1 GewO

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Betriebliche Übung – und der Günstigkeitsvergleich

Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden. Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird

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Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe

Vereinbart eine Artistengruppe mit einem Zirkusunternehmen, im Rahmen einer Zirkusaufführung eine in einem Video dokumentierte Artistennummer darzubieten, liegt in der Regel kein Arbeitsverhältnis vor. Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von dem Rechtsverhältnis eines freien Dienstnehmers durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete befindet. Arbeitnehmer ist,

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Klage vor dem Gericht am Erfüllungsort – und die hypothetischen Reisekosten

Erscheint im Arbeitsgerichtsprozess eine Partei nicht selbst vor Gericht, sondern entsendet sie einen Prozessbevollmächtigten, sind die durch diesen entstehenden Kosten im Rahmen hypothetisch berechneter Reisekosten, die der Partei bei eigener Anreise entstanden wären, grundsätzlich erstattungsfähig. Der Ausschluss der Erstattungsfähigkeit der durch die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten (§ 12a ArbGG)

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Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter? – ärztliche Gutachter beim MDK

Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen. Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann

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Tourismusabgabe in Bremen

Das Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß. Nach § 1 Abs. 1 BremTourAbgG erheben die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven eine Tourismusabgabe als örtliche Aufwandsteuer. Die Tourismusabgabe wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 des Bremischen Abgabengesetzes für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven

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Hamburger Bettensteuer („Kultur- und Tourismustaxe“)

Das hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz (HmbKTTG) ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß. Der Steuer unterliegt nach § 1 Abs. 1 HmbKTTG der Aufwand für die entgeltliche Übernachtung einer Person in der Freien und Hansestadt Hamburg in einem Beherbergungsbetrieb. Als Übernachtung gilt bereits die entgeltliche Erlangung der Beherbergungsmöglichkeit unabhängig von der

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Auslandskorrespondent in Österreich

Nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 i.V.m. Art. 15 Abs. 1 DBA-Österreich 2000 sind die Einkünfte eines im Inland wohnenden Auslandskorrespondenten insoweit von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, als die Arbeit tatsächlich in Österreich ausgeübt worden ist. Soweit die Einkünfte auf Dienstreisen entfallen, die der Korrespondent

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Einsatz außerhalb der Dauernachtschicht

Nach § 106 Satz 1 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit die Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz festgelegt sind. Fehlt es an einer solchen Festlegung der Lage der Arbeitszeit, ergibt sich der Umfang der arbeitgeberseitigen Weisungsrechte aus

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Werkverträge oder Arbeitnehmerüberlassung im Konzern – der Stuttgarter Versuchsfahrer

Ein Versuchsfahrer erbringt regelmäßig tätigkeitsbezogene Leistungen, die Gegenstand eines Dienstverhältnisses oder Arbeitsverhältnisses sein können, wenn er vorgegebene Fahraufträge abarbeitet. Ein abgrenzbares und abnahmefähiges Werk wird nicht erstellt. Der dem zugrundeliegende Kooperations- bzw. Projektierungsvertrag zwischen zwei Unternehmen ist nicht als Werkvertrag zu qualifizieren, wenn der eine Vertragspartner im Wesentlichen nur die

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Der Krankenhausarzt als Flugbegleiter

Die Nebentätigkeit eines angestellten Krankenhausarztes außerhalb seiner regulären Arbeitszeit als flugbegleitender Arzt beim Rettungsdienst mit dem Hubschrauber kann sich als versicherte Tätigkeit im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses darstellen. Maßgeblich sind die von der Rechtsprechung für die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung entwickelten Grundsätze. Nach § 8 Abs. 1

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Kündigungsschutz für Botschaftspersonal in Deutschland

Die deutschen Gerichte sind für Kündigungsschutzverfahren von Botschaftspersonal jedenfalls dann zuständig und haben den Rechtsstreit regelmäßig auch auf der Grundlage deutschen Kündigungsschutzrechts zu entscheiden, wenn dem Arbeitnehmer keine hoheitlichen Aufgaben übertragen wurden. Die algerische Botschaft in Berlin beschäftigt einen algerischen Fahrer. Ihm obliegt es, Gäste und Mitarbeiter zu fahren sowie

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Der Bundespolizist an der Deutschen Botschaft in Bagdad

Ein Beamter der Bundespolizei, der an das Auswärtige Amt abgeordnet und der Deutschen Botschaft in Bagdad als Personenschützer zugeteilt wird, leistet während der über seine reguläre Arbeitszeit und festgesetzte Mehrarbeit hinausgehenden Anwesenheitszeiten auf dem Botschaftsgelände nicht allein deshalb Bereitschaftsdienst, weil es ihm aus Gründen der Fürsorge nach § 13 Abs.

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Abfindungsbesteuerung für den in Frankreich arbeitenden Arbeitnehmer

Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich ermöglicht -infolge seines von Art. 15 Abs. 1 OECD-MustAbk abweichenden Wortlauts- kein deutsches Besteuerungsrecht für eine Abfindungszahlung, die eine im Inland ansässige Person von ihrem bisherigen französischen Arbeitgeber aus Anlass der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses erhält. Das Besteuerungsrecht gebührt vielmehr Frankreich als Tätigkeitsstaat. Der in Deutschland

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Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme

Die Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme unterliegt nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist der Betriebsrat unter anderem vor jeder Einstellung oder Versetzung zu unterrichten und seine Zustimmung zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Eine Einstellung

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Die vorübergehende Entsendung ins Ausland

Ein Arbeitnehmer, der zunächst für drei Jahre und anschließend wiederholt befristet von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt worden ist, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, auch wenn er mit dem ausländischen Unternehmen für die Dauer des Entsendungszeitraums einen unbefristeten Arbeitsvertrag

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Versetzung im Filialbetrieb

Enthält der Arbeitsvertrag keine konkreten Aussagen zum Arbeitsort, weder bezogen auf eine bestimmte Gemeinde, noch auf eine bestimmte Region, haben die Arbeitsvertragparteien somit keinen bestimmten Arbeitsort bzw. keine bestimmte Beschäftigungsregion vereinbart und die Arbeitnehmerin kann grundsätzlich gem. § 106 GewO bundesweit versetzt werden. Aus dem gesetzlichen Änderungsschutz (§ 2 KSchG)

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Kindergeld und Arbeit in den Niederlanden

Ein Anspruch auf Kindergeld kann auch bei zwei Arbeitsstellen gegeben sein, wenn sich je eine Arbeitstelle im Innland und eine im Ausland (im entschiedenen Fall in den Niederlanden) befindet. Nach Auffassung des Finanzgerichts Köln ist dieser Kindergeldanspruch nicht aufgrund von gemeinschaftsrechtlichen Vorschrif­ten der EU ausgeschlossen. Es besteht zwar aufgrund der

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Gewöhnlicher Arbeitsort eines deutsch-holländischen Binnenschiffers

Gewöhnlicher Arbeitsort im Sinne des Art. 19 Nr. 2 Buchst. a EuGVVO ist der Ort, an dem oder von dem aus der Arbeitnehmer seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag erfüllt. InhaltsübersichtInternationale Zuständigkeit nach der EuGVVOAnsprüche aus dem ArbeitsvertragKeine Zuständigkeit wegen rügeloser EinlassungKeine Zuständigkeit nach dem Sitz der BeklagtenZuständigkeit des ArbeitsplatzesArbeitsort Duisburg

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Grenzüberschreitender Arbeitsplatz

Übt ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten aus, findet auf einen Rechtsstreit über den Arbeitsvertrag das Recht des Staates Anwendung, in dem der Arbeitnehmer seine beruflichen Verpflichtungen im Wesentlichen erfüllt. Es geht nämlich darum, dem Arbeitnehmer als schwächerer Vertragspartei einen angemessenen Schutz zu gewähren, entschied jetzt der Gerichtshof der

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Der typische Arbeitsort – Direktionsrecht oder Versetzung?

Enthält ein Arbeitsvertrag keine ausdrücklichen Regelungen zum Arbeitsort, gilt der Betriebsort als vertraglich festgelegter Arbeitsort. Dies folgt schon aus § 269 Abs. 1 BGB, wonach mangels Leistungsbestimmung oder wenn sich der Ort der Leistung nicht aus der Natur des Schuldverhältnisses ergibt, der Leistungsort am Betriebssitz liegt. Eine Versetzung kraft Weisungsrecht

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Betriebsort = Arbeitsort

Findet sich im Arbeitsvertrag keine ausdrücklichen Regelungen zum Arbeitsort, dann gilt der Betriebsort als vertraglich festgelegter Arbeitsort. Dies folgt schon aus § 269 Abs. 1 BGB, wonach mangels Leistungsbestimmung oder wenn sich der Ort der Leistung nicht aus der Natur des Schuldverhältnisses ergibt, der Leistungsort am Betriebssitz liegt. Eine Änderung

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Versetzung des fliegenden Personals

Eine Versetzung an einen anderen Arbeitsort setzt in der Regel den dauerhaften Wechsel auf einen Arbeitsplatz in einer anderen Dienststelle bzw. in einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers voraus. Dem Versetzungsbegriff ist immanent, dass mit dem Wechsel auch eine Änderung des Tätigkeitsbereichs, dh. der Art, des Orts oder des Umfangs der

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