Ryanair Boeing 737-800

Versetzung an ausländischen Arbeitsort

Der Arbeitgeber kann aufgrund seines Weisungsrechts nach § 106 Satz 1 GewO dem Arbeitnehmer grundsätzlich auch einen Arbeitsplatz im Ausland zuweisen, wenn die möglichen Arbeitsorte nicht durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften auf das Inland begrenzt sind. Eine Beschränkung

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Versetzung einer Flugbegleiterin

Erlaubt der Arbeitsvertrag den Einsatz einer Flugbegleiterin an einem anderen als dem im Vertrag genannten Stationierungsort, kann der Arbeitgeber sie unter der Voraussetzung, dass die Grundsätze billigem Ermessen gewahrt sind (§ 106 Satz 1 GewO), durch Weisung an einen anderen

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Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe

Vereinbart eine Artistengruppe mit einem Zirkusunternehmen, im Rahmen einer Zirkusaufführung eine in einem Video dokumentierte Artistennummer darzubieten, liegt in der Regel kein Arbeitsverhältnis vor. Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von dem Rechtsverhältnis eines freien Dienstnehmers durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit,

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Tourismusabgabe in Bremen

Das Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß.

Nach § 1 Abs. 1 BremTourAbgG erheben die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven eine Tourismusabgabe als örtliche Aufwandsteuer. Die Tourismusabgabe wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz

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Werkverträge oder Arbeitnehmerüberlassung im Konzern – der Stuttgarter Versuchsfahrer

Ein Versuchsfahrer erbringt regelmäßig tätigkeitsbezogene Leistungen, die Gegenstand eines Dienstverhältnisses oder Arbeitsverhältnisses sein können, wenn er vorgegebene Fahraufträge abarbeitet. Ein abgrenzbares und abnahmefähiges Werk wird nicht erstellt. Der dem zugrundeliegende Kooperations- bzw. Projektierungsvertrag zwischen zwei Unternehmen ist nicht als Werkvertrag

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Der Krankenhausarzt als Flugbegleiter

Die Nebentätigkeit eines angestellten Krankenhausarztes außerhalb seiner regulären Arbeitszeit als flugbegleitender Arzt beim Rettungsdienst mit dem Hubschrauber kann sich als versicherte Tätigkeit im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses darstellen. Maßgeblich sind die von der Rechtsprechung für die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit

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Versetzung im Filialbetrieb

Enthält der Arbeitsvertrag keine konkreten Aussagen zum Arbeitsort, weder bezogen auf eine bestimmte Gemeinde, noch auf eine bestimmte Region, haben die Arbeitsvertragparteien somit keinen bestimmten Arbeitsort bzw. keine bestimmte Beschäftigungsregion vereinbart und die Arbeitnehmerin kann grundsätzlich gem. § 106 GewO

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Grenzüberschreitender Arbeitsplatz

Übt ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten aus, findet auf einen Rechtsstreit über den Arbeitsvertrag das Recht des Staates Anwendung, in dem der Arbeitnehmer seine beruflichen Verpflichtungen im Wesentlichen erfüllt. Es geht nämlich darum, dem Arbeitnehmer als schwächerer Vertragspartei

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Betriebsort = Arbeitsort

Findet sich im Arbeitsvertrag keine ausdrücklichen Regelungen zum Arbeitsort, dann gilt der Betriebsort als vertraglich festgelegter Arbeitsort. Dies folgt schon aus § 269 Abs. 1 BGB, wonach mangels Leistungsbestimmung oder wenn sich der Ort der Leistung nicht aus der Natur

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