Die Bestimmungen des Entgeltrahmen-Tarifvertrag (ERA-TV) (hier: der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg) über die Bewertung und Einstufung von Arbeitsaufgaben schließt die Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG bei der Eingruppierung anlässlich der Zuweisung der Arbeitsaufgaben an einen Arbeitnehmer nicht aus . Nach den Bestimmungen des ERA-TV erfolgt die Einstufung und Bewertung
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