Eine Arbeitgeberin darf Rot als Farbe der Arbeitsschutzhose vorschreiben.
In der hier vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschiedenen Kündigungsschutzklage war der klagende Kläger bei der beklagten Beklagten, einem Industriebetrieb, seit dem 01.06.2014 im Bereich der Produktion beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörten u.a.
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