Corona

COVID-19-Quarantäne – und die Urlaubszeit

Eine Corona-bedingte Quarantäne während eines vom Arbeitgeber bereits bewilligten Erholungsurlaubs kann nur dann nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden, wenn für die betroffenen Urlaubstage eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.

In dem hier vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschiedenen Fall befand sich die klagende

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Corona-Quarantäne während des Urlaubs

Eine COVID-19-Quarantäne während des Urlaubs ist nur dann nicht auf den Urlaubsanspruch anzurechnen, wenn eine ärztliche AU-Bescheinigung vorliegt.

In dem hier vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschiedenen Fall befand sich die Arbeitnehmerin, eine Maschinenbedienerin in einem Produktionsbetrieb, befand sich in der Zeit

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