AU-Bescheinigung

Vorlage ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – und die Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Anordnung eines Arbeitgebers gegen mehrere Arbeitnehmer, dass ärztlich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen künftig ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit einzureichen seien, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen.

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Corona

Quarantäne wegen Coronainfektion – während des Urlaubs

Bei einer während des Urlaubs ergangenen Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen. In dem vom Arbeitsgericht Bonn entschiedenen Fall wurde der Arbeitnehmerin für den Zeitraum vom 30.11.2020 bis zum 12.12.2020 Erholungsurlaub gewährt. Aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus musste sie

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AU-Bescheinigung

Krankengeld trotz verspäteter Krankmeldung

Hat der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan, damit er die ärztliche Bescheinigung für die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der zuletzt festgestellten Arbeitsunfähigkeit erhält, kann ausnahmsweise eine Bescheinigungslücke unschädlich sein. Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn der rechtzeitig vereinbarte Termin von

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraum

Aus der Nichtvorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für die Zeit nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums nicht geschlossen werden kann, dass der Kläger ab diesem Zeitpunkt wieder arbeitsfähig war. Es mag viel dafür sprechen, dass die Pflicht zur Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (§ 5 Abs. 1 EFZG) den Arbeitnehmer im ungekündigten Arbeitsverhältnis auch während solcher

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Arbeiten während der Krankschreibung

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig krankgeschrieben, hat er alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Bestehen seitens des Arbeitgebers Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, so obliegt es ihm, den allein durch die Vorlage der Bescheinigung normalerweise als erbracht anzusehenden Beweis hinsichtlich des Vorliegens von Arbeitsunfähigkeit zu erschüttern. Liegt bei dem Arbeitnehmer

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – und die Erschütterung ihres Beweiswerts

In der Regel ist der Beweis krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit durch die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung iSd. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG geführt. Die ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das gesetzlich ausdrücklich vorgesehene und insoweit wichtigste Beweismittel für das Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Ihr kommt ein hoher Beweiswert zu. Der Tatrichter kann

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