Aus der Nichtvorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für die Zeit nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums nicht geschlossen werden kann, dass der Kläger ab diesem Zeitpunkt wieder arbeitsfähig war. Es mag viel dafür sprechen, dass die Pflicht zur Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (§ 5 Abs. 1 EFZG) den Arbeitnehmer im ungekündigten Arbeitsverhältnis auch während solcher Zeiten trifft, für
Lesen