Die Coronainfektion als Arbeitsunfall?

Eine Coronainfektion kann ein Arbeitsunfall darstellen. Hierfür ist allerdings der Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz zugetragen hat.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen es einen Arbeitsunfall

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Fußballplatz

Die Juniorenmannschaft eines Fußball-Bundesliga-Vereins – und der Arbeitsunfall

Gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind unter anderem Beschäftigte im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ein solches Beschäftigungsverhältnis kann auch bei einem 15-jährigen Spieler einer Juniorenmannschaft eines Fußball-Bundesliga-Vereins mit einem „Fördervertrag“ vorliegen.

So hat das Landessozialgerichts Baden-Württemberg in dem hier entschiedenen

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Lohn

Rentenversicherung – und der von der Berufsgenossenschaft falsch berechnete Jahresarbeitsverdienst

Die Rentenversicherung ist nach Ansicht des Sozialgerichts Hannover nicht für eine fehlerhafte Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes durch eine Berufsgenossenschaft verantwortlich.

In dem hier entschiedenen Fall begehrte der Kläger von der Rentenversicherung eine Neufeststellung der ihm gewährten Erwerbsminderungsrente im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens.

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Computer

Der Weg vom Bett ins Homeoffice

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall befand sich der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das

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Winterlandschaft

Arbeitsunfall beim Skifahren?

Ein eintägiger; vom Unternehmer organisierter Skitag, der nicht in ein vorab erkennbares, auch sportlich nicht interessierte Mitarbeiter ansprechendes Veranstaltungsprogramm eingebettet ist, stellt keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung dar.

Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten

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Skifahren

Der Arbeitsunfall beim Skifahren

Hat der Arbeitgeber eine Reise organisiert, kann die Reise und das hiervon umfasste Skifahren als versicherte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung zu werten sein.

Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall den Sturz eines Mitarbeiters während einer Reise

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Der Angriff nach dem Heimweg

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nicht ein, wenn die Verletzungen durch einen privaten Angriff erfolgt sind, nachdem das Fahrzeug bereits abgestellt worden ist.

Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall die Annahme eines Arbeitsunfalls verneint und

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Arbeitsunfall beim Sonntagsspaziergang

Ein während einer stationären Rehabilitation bei einem sonntäglichen Spaziergang erlittener Unfall kann als Arbeitsunfall anerkannt werden.

Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Düsseldorf der Klage eines 60-jährigen stattgegeben, der auf seinem Spaziergang einen Verkehrsunfall erlitten hat. Der Kläger war beim

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Arbeitsschutz im privaten Bereich

In Verbindung mit den zahlreichen Silvesterfeiern ist es auch diesmal wieder zu einigen Unfällen gekommen, bei denen sich Menschen verletzt haben. Die ausgelassene Stimmung, Alkoholgenuss und der Umgang mit Feuerwerk sind eine gefährliche Mischung, die schnell zu einem Unfall führen

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Sprung aus dem Fenster – wegen Wasserspritzer

Höchstpersönliche Verrichtungen wie Neckereien und Spielereien sind bei einem Arbeitnehmer nicht gesetzlich unfallversichert. Lediglich bei Schülern und pubertierenden Jugendlichen sind insoweit die Gefahren zu berücksichtigen, die sich aus unzureichender Beaufsichtigung oder aus dem typischen Gruppenverhalten innerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der

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Unfall auf dem Umweg zur Arbeit

Verfährt sich ein Beschäftigter auf dem Weg zur Arbeit, bleibt er auch auf dem Abweg unfallversichert, solange die Handlungstendenz unverändert darauf gerichtet ist, den Arbeitsplatz zu erreichen.

Mit dieser Begründung hat das Hessische Landessozialgericht – wie zuvor das Sozialgericht Frankfurt

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Arbeitsunfall durch Speerwurf?

Ein tödlicher Speerwurf ist kein Arbeitsunfall, auch nicht für Kampfrichter in der Leichtathletik.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Sozialgericht Düsseldorf den Anspruch der Witwe eines tödlich verunglückten Speerwurfkampfrichters auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung verneint.

Der 74-jährige Ehemann der

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