Das kommunale Bonner Abfallentsorgungsunternehmen bonnorange, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, durfte seine Vorständin Kornelia Hülter im Oktober 2021 -trotz unwirksamer Kündigung- abberufen. Die Vorständin hatte vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen ihre Abberufung durch den Verwaltungsrat der bonnorange und zeitgleich beim Landgericht Bonn gegen die ebenfalls ausgesprochene fristlose Kündigung ihres Anstellungsvertrags
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