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Die freie Mitarbeit einer Musikschullehrerin

Die freie Mitarbeit einer Musikschullehrerin ist kein Arbeitsverhältnis.

So hat aktuell das Arbeitsgericht Berlin die Klage einer vertraglich als freie Mitarbeiterin beschäftigten Musikschullehrerin gegen das Land Berlin abgewiesen. Mit der Klage hatte die Musikschullehrerin die Feststellung begehrt, dass ein Arbeitsverhältnis

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Die Klageverzichtsklausel im Aufhebungsvertrag

Ein Klageverzicht in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrag unterliegt als Nebenabrede einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Wird ein solcher formularmäßiger Klageverzicht in einem Aufhebungsvertrag erklärt, der zur Vermeidung einer vom Arbeitgeber angedrohten außerordentlichen Kündigung geschlossen wird, benachteiligt dieser Verzicht

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Die Wohnungseigentümergemeinschaft, ihr Hausmeister – und die Insolvenzgeldumlage

Wohnungseigentümergemeinschaften müssen für von ihnen im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Beschäftigte keine Insolvenzgeld-Umlage zahlen.

Wohnungseigentumsgemeinschaften können zur Zahlung einer Insolvenzgeld-Umlage für die von ihnen zur ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums Beschäftigten (Hausmeister, Reinigungskräfte, usw.) nicht herangezogen

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Acht Monate Praktikum – und kein Arbeitsentgelt

Auch wenn eine Praktikantin jedenfalls teilweise reguläre Arbeitstätigkeiten verrichtet, geschieht dies im Rahmen eines sozialversicherungsrechtlich geprägten Praktikantenverhältnisses und begründet kein Arbeitsverhältnis.

Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall die Klage einer Praktikantin auf Zahlung von

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Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

Für die Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses trotz unterzeichnetem Aufhebungsvertrag muss zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis und nicht lediglich ein freies Dienstverhältnis bestanden haben. Außerdem bedarf es eines gesetzlich anerkannten Grundes für die Anfechtung des Aufhebungsvertrages, z.B. eine widerrechtliche Drohung

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Arbeitnehmer oder Praktikant?

Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Dementsprechend ist ein Arbeitsverhältnis anzunehmen, wenn die Leistung von Diensten nach Weisung des Dienstberechtigten und gegen Zahlung von Entgelt

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Arbeitnehmerstatus einer Fernseh-Cutterin

Auch bei nicht programmgestaltenden Mitarbeitern von Rundfunkanstalten ist die Arbeitnehmereigenschaft anhand der allgemeinen Kriterien für die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem freien Dienstvertrag zu prüfen.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ist die Klägerin seit dem Jahr 2001

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Die nicht nur vorrübergehende Arbeitnehmerüberlassung

Selbst im Falle einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kommt kein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher zustande.

So das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in dem hier vorliegenden Fall einer Klage gegen das Tochterunternehmen einer Krankenhausbetreibergesellschaft, welches mit Erlaubnis Arbeitnehmerüberlassung betreibt. Geklagt hatte eine Krankenschwester,

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Stalking am Arbeitsplatz

Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann dadurch gerechtfertigt sein, dass der Arbeitnehmer die Privatsphäre einer Kollegin nicht respektiert und entgegen dem Wunsch der Kollegin, nichtdienstliche Kontakte aufgenommen hat. Dabei hängt die Notwenigkeit einer Abmahnung vom jeweiligen Einzelfall ab.

So die

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Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

Ein Vertrag, der keine Verpflichtung zur Dienstleistung begründet, ist kein Dienstvertrag und damit auch kein Arbeitsvertrag. Daher ist eine Rahmenvereinbarung, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden Arbeitsverträge wiedergibt, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründet, kein Arbeitsvertrag.

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