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Die missverständliche Verfallklausel

Wegen der weitreichenden Folgen von Ausschlussfristen muss aus der Verfallklausel, wenn diese dem Transparenzgebot genügen soll, ersichtlich sein, welche Rechtsfolgen der Vertragspartner des Verwenders zu gewärtigen hat und was er zu tun hat, um deren Eintritt zu verhindern. Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt und auf diese

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Buchhaltung

Arbeitsvertrag vs. Tarifvertrag

Eine Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis normativ geltenden Tarifregelungen sowie den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 Alt. 2 TVG) zu lösen. Hiernach treten unmittelbar und zwingend geltende Tarifbestimmungen hinter einzelvertragliche Vereinbarungen mit für den Arbeitnehmer günstigeren Bedingungen zurück. Ob ein Arbeitsvertrag

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Bundesarbeitsgericht

Befristung eines Arbeitsverhältnisses – auf den 65. Geburtstag

Eine arbeitsvertragliche Klausel „Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf desjenigen Monats, in welchem Sie Altersruhegeld bewilligt erhalten oder Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben.“ beinhaltet eine wirksame Befristungsabrede dahingehend, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze beendet ist. Die arbeitsvertragliche Klausel ist – jedenfalls insoweit – nicht wegen Verletzung des

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Bundesarbeitsgericht

Klage auf Abschluss eines Arbeitsvertrages

Bei einem Antrag, der auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet ist, die zum Abschluss eines Arbeitsvertrags führen soll und nach § 894 Satz 1 ZPO mit der Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils als abgegeben gilt, erfordert das Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, dass der Klageantrag –

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Vertrag

Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel – und ihre Reichweite

Eine dynamische Bezugnahme auf die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens erfasst auch den vereinbart, die auch den „Tarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens“ (TV T-ZUG) erfasst. Dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts lag eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag zugrunde, die unter anderem folgende Regelungen enthielt: 4.Alle sonstigen Vertragsbedingungen und

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Die im Arbeitsvertrag versteckte Ausschlussfrist

Eine in einem längeren, mit „Tätigkeit/Probezeit/Kündigung“ überschriebenen Paragraphen des vom Arbeitgeber gestellten Arbeitsvertrages ohne besondere Hervorhebung enthaltene Ausschlussfristenregelung ist überraschend im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB. Eine solche Klausel ist überraschend iSd. § 305c Abs. 1 BGB und damit nicht Vertragsbestandteil geworden. Nach dieser Vorschrift werden Bestimmungen in

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Unterschrift

Der befristete Arbeitsvertrag – und die eingescannte Unterschrift

Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist. Dem hier vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall lag die Klage einer Arbeitnehmerin zugrunde, die für ein Unternehmen des Personalverleihs tätig war. Bei Aufträgen

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Kalender

Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen

Eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist, nach der alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen sollen, wenn sie nicht binnen einer Frist von weniger als drei Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Partei des Arbeitsvertrags schriftlich geltend gemacht worden sind, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Dies gilt

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Uber Eats

Fahrrad und Mobiltelefon – das notwendige Arbeitsmittel eines Fahrradkuriers

Fahrradlieferanten (sogenannte „Rider“), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit essentiellen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Dazu gehören ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes internetfähiges Mobiltelefon. Von diesem Grundsatz können vertraglich Abweichungen vereinbart

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Das Vertragsangebot als ständiger persönlicher Fahrer im Landesdienst

Unabhängig von der Frage, welchen inhaltlichen Anforderungen ein Angebot zum Abschluss eines Arbeitsvertrags hinsichtlich der Vertragsbedingungen im Übrigen unterliegt, muss zumindest im Weg der Auslegung zu ermitteln sein, zu welchem Zeitpunkt die Einstellung erfolgen soll. Verträge kommen durch auf den Vertragsschluss gerichtete, einander entsprechende Willenserklärungen zustande, indem ein Angebot (§

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Vertrag

Die im Arbeitsvertrag benannte Vergütungsgruppe

Wird in einem Arbeitsvertrag des öffentlichen Dienstes die Geltung der entsprechenden Tarifverträge (hier: insbesondere des TV-L und des TVÜ-Länder) vereinbart, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass eine ebenfalls im Arbeitsvertrag bezeichnete Entgeltgruppe eine lediglich deklaratorische Angabe darstellt. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Streitfall finden auf das Arbeitsverhältnis der

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Kalender

Die Pflicht zum rückwirkenden Abschluss eines Arbeitsvertrages

Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 am 1.01.2002 kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, die auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist. Die rückwirkende Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Urteil, die

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Landessozialgericht NRW,Arbeitsgericht Essen

Die arbeitsvertraglich Bezugnahme auf einen Tarifvertrag – und die Tarifwechselklausel

Ist die in einem Arbeitsvertrag enthaltene Bezugnahmeklausel ist inhaltlich auf die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei der Arbeitgeberin zur Anwendung kommenden Tarifverträge beschränkt und finden hiernach mit dem Eintritt einer Tarifgebundenheit auf Seiten der Arbeitgeberin  die für die Gesellschaft jeweils geltenden Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung, so entfällt

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Metallbau,Schweißer

Neuer Tarifvertrag nur bei neuem Arbeitsvertrag? – oder: die Grenzen der tariflichen Regelungsmacht

Die Parteien eines Tarifvertrags können in diesem nicht wirksam vereinbaren, dass Ansprüche aus dem Tarifvertrag trotz beiderseitiger Tarifgebundenheit nur dann bestehen sollen, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Einführung des Tarifwerks durch eine Bezugnahmeklausel auch individualvertraglich nachvollziehen. Eine solche Bestimmung liegt außerhalb der tariflichen Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht

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Schmiergeld

Prämienzahlung – nur im ungekündigten Arbeitverhältnis?

Eine Sonderzahlung, die jedenfalls auch Vergütung für zuvor erbrachte Arbeitsleistung darstellt, kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 305 Abs. 1 BGB), aber auch in sogenannten Einmalbedingungen (§ 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB) nicht wirksam von einem Stichtag innerhalb oder außerhalb des Bezugsjahres abhängig gemacht werden. Eine solche Stichtagsregelung benachteiligt den

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Buchregal

Ausschlussklauseln im Formulararbeitsvertrag – und die Haftungsverteilung im Arbeitsverhältnis

Unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten der Haftung im Arbeitsverhältnis führt es nicht zur Unwirksamkeit einer die Haftung wegen Vorsatzes ausnehmenden Ausschlussklausel in einem Formulararbeitsvertrag, wenn sie im Übrigen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB nicht beachtet und bei Nichteinhaltung der Ausschlussfrist Haftungsansprüche verfallen,

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Einzelvertragliche Regelung oder Betriebsvereinbarung?

Grundsätzlich gilt im Verhältnis von vertraglich begründeten Ansprüchen und anspruchsbegründenden Normen einer Betriebsvereinbarung das Günstigkeitsprinzip. Zwar ist dies in § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG nicht ausdrücklich angeordnet. Die gesetzliche Regelung ist jedoch unvollständig. Sie wird durch das Günstigkeitsprinzip ergänzt. Dieses in § 4 Abs. 3 TVG nur unvollkommen

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AGB-Kontrolle eines Arbeitsvertrages

Ob es sich bei einer bestimmten Abrede im Arbeitsvertrags um eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung handelt, kann, auch wenn dafür die äußere Gestaltung der Vertragsurkunde spricht, dahinstehen, wenn es sich um eine Einmalbedingung iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB handelt, etwa weil der Kläger auf

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Die unwirksame 3-monatige Auskunftspflicht

Eine arbeitsvertragliche Klausel „Alle Ansprüche aus diesem Vertrag sind binnen 3 Monaten nach ihrer Entstehung, im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb 3 Monaten, schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Fristen ist beiderseits die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.“ ist in beiden Alternativen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1,

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Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen in Altverträgen – und der Mindestlohn

Eine vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes vereinbarte arbeitsvertragliche Verfallklausel „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit diesem in Verbindung stehen, sind innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind verfallen. Lehnt die andere Partei

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Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – und der Vorvertrag

Auf ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gerichtete Vorverträge sind aufgrund der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig. Vorverträge sind schuldrechtliche Vereinbarungen, durch die die Verpflichtung begründet wird, demnächst einen anderen schuldrechtlichen Vertrag, den Hauptvertrag, zu schließen. Die Verpflichtung kann im Vorvertrag von beiden Teilen oder nur von einem Teil eingegangen werden und entsprechend dem Zweck

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Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel – und der spätere Haustarifvertrag

Eine Bezugnahmeklausel, die auf konkret bezeichnete Flächentarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung verweist, kann ohne besondere Anhaltspunkte nicht ergänzend dahingehend ausgelegt werden, sie erfasse auch später abgeschlossene Haustarifverträge. Es fehlt an der für eine ergänzende Vertragsauslegung erforderlichen planwidrigen Regelungslücke. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall sah Nr. 2 des Arbeitsvertrags

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Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel – und der Günstigkeitsvergleich

Eine Partei, die geltend macht, vertraglich in Bezug genommene tarifliche Entgeltregelungen seien günstiger als die unmittelbar und zwingend geltenden Bestimmungen, muss nicht nur den Inhalt der Bezugnahmeklausel, sondern auch die in Bezug genommenen Entgeltregelungen darlegen, damit das Gericht in die Lage versetzt wird, den erforderlichen Günstigkeitsvergleich für die maßgebende Sachgruppe

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Landgericht Hamburg

Öffentlicher Dienst – und die konstitutive arbeitsvertragliche Eingruppierung

Bei einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Soll der Nennung einer Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag daher keine rechtsgeschäftlich begründende Wirkung zukommen, sondern es sich nur um eine deklaratorische Angabe in Form einer sog. Wissenserklärung handeln, muss dies im Arbeitsvertrag deutlich zum Ausdruck gebracht worden sein. Allerdings

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Widerruf arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge

Eine Arbeitnehmerin kann einen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), auch dann nicht widerrufen, wenn er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. Im dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war die Arbeitnehmerin

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Die arbeitsvertragliche Verweisung auf einen Tarifvertrag

Die in einem Arbeitsvertrag aus dem Jahre 1989 enthaltene Verweisung auf die jeweiligen Entgelttarifverträge des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen ist im Sinne der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als eine Gleichstellungsabrede auszulegen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts galt die widerlegliche Vermutung, dass es einem an arbeitsvertraglich in Bezug genommene Tarifverträge gebundenen Arbeitgeber

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Die DRK-Tarifverträge – und ihre arbeitsvertragliche Bezugnahme

Die Tarifwerke DRK-TV-Ost und DRK-TV-West differenzierten für ihren Geltungsbereich danach, ob die Arbeitsverhältnisse der Angestellten/Arbeiter des Deutschen Roten Kreuzes im Beitrittsgebiet iSd. Art. 3 des Einigungsvertrags begründet wurden oder nicht. Diese Differenzierung hat der zum 1.01.2007 in Kraft getretene DRK-Reform-TV aufgehoben. Für dessen Geltungsbereich ist die Mitgliedschaft in der Bundestarifgemeinschaft,

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Notebook

Arbeitsvertragliche Nachweispflicht – und der Schadensersatz

Grundsätzlich kann die Verletzung einer Nachweispflicht nach § 3 Satz 1 NachwG einen Schadensersatzanspruch begründen. Dieser ist nach § 249 BGB auf Naturalrestitution gerichtet, dh. es ist dann von einem Kausalverlauf auszugehen, der sich ergeben hätte, wenn der Arbeitgeber seine Nachweispflicht erfüllt hätte. Dabei unterstellt die Rechtsprechung zugunsten des Arbeitnehmers

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Tarifvertrag vs. Arbeitsvertrag – und der Günstigkeitsvergleich als Sachgruppenvergleich

Arbeitsvertraglich vereinbarte Tarifverträge finden nur dann Anwendung, soweit sie günstiger sind als die kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis normativ geltenden. Eine Kollision beider Regelwerke ist nach dem Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG zu lösen. Bei der Prüfung der Günstigkeit kommt weder ein punktueller Vergleich von Einzelregelungen noch

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Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf nicht ausdrücklich bezeichnete Tarifverträge

Sind in einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel die in Bezug genommenen Tarifverträge nicht ausdrücklich benannt, ist aufgrund des typischerweise der Vereinbarung einer Bezugnahmeklausel zugrunde liegenden Vereinheitlichungsinteresses des Arbeitgebers als Verwender der vorformulierten Vertragsbestimmungen die Verweisung in Ermangelung gegenteiliger Anhaltspunkte dahingehend zu verstehen, dass die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge in Bezug genommen

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Die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT – und der Übergang zum TVöD

Ist eine inhaltlich auf den BAT (hier: BAT-O) gerichtete arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel zeitdynamisch ausgestaltet, so verweist sie nach gebotener ergänzender Auslegung nunmehr auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (hier: in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände geltenden Fassung, TVöD/VKA). Die Verweisungsklausel erfasst ihrem Wortlaut nach nur den

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Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel – und die betriebliche Übung

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können Tarifverträge zwar im Grundsatz im Wege einer betrieblichen Übung in Bezug genommen werden. Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden.

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Die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel – und die Anwendbarkeit eines Haustarifvertrags

Die Bestimmungen eines formularmäßigen Arbeitsvertrags sind nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen. Dies gilt auch für arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln. Die Auslegung solcher typischer Vertragsklauseln ist der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich. Dies gilt auch für die hier gewählte Klausel in § 2 des Arbeitsvertrages: „Ab dem … richtet sich

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Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

Eine Bezugnahmeklausel „Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung. Außerdem finden die für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung.“ nimmt auf die tariflichen Regelungen des

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Der Branchentarifvertrag – und die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel

Nehmen Arbeitsvertragsparteien individualvertraglich auf die jeweils geltenden Tarifverträge einer bestimmten Branche Bezug, handelt es sich dabei in der Regel um eine zeitdynamische Bezugnahme auf die entsprechenden Flächentarifverträge, die Haustarifverträge eines einzelnen Arbeitgebers nicht erfasst. Die Klausel stellt eine – zeitdynamische – Bezugnahme auf die Tarifverträge einer bestimmten Branche, dh. eines

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Der Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung

Bei den Bestimmungen eines Arbeitsvertrags kann es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB handeln. Dafür begründet das äußere Erscheinungsbild des Arbeitsvertrags eine tatsächliche Vermutung, der die Vertragsparteien ggfs. entgegentreten können. Dies gilt insbesondere, wenn der Vertrag über die persönlichen Daten des Arbeitnehmers

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Mindesturlaub – und die arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

Bei den Bestimmungen eines Arbeitsvertrags handelte es sich im hier entschiedenen Fall um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dafür begründet das äußere Erscheinungsbild des Arbeitsvertrags eine tatsächliche Vermutung, der die Arbeitgeberin nicht entgegengetreten ist. Der Vertrag enthilt über die persönlichen Daten des Arbeitnehmers

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