Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns nicht verfallen, § 4 Abs. 1 EFZG iVm. § 3 Satz 1 MiLoG. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen
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