Urlaubsentgelt – und die Kurzarbeit

Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein Arbeitnehmer ungeachtet früherer Kurzarbeitszeiten Anspruch auf sein normales Arbeitsentgelt.

Allerdings hängt die Dauer dieses Mindestjahresurlaubs von der tatsächlichen Arbeitsleistung ab, die im Referenzzeitraum erbracht wurde, so dass Kurzarbeitszeiten dazu führen können, dass der

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Samstag ist ein Werktag

Der Samstag ist ein Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K).

Nach diesen Tarifnormen ist für schichtdienstleistende Beschäftigte

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Überstunden – und ihre Ermittlung

Bei der Ermittlung der Anzahl von Überstunden darf keine monatliche Betrachtungsweise zugrunde gelegt werden, wenn die Parteien eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart haben.

Vereinbaren die Parteien ein Monatsentgelt, muss der Arbeitnehmer dafür grundsätzlich gemäß § 611 Abs. 1 BGB Arbeit im

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Umkleidezeiten – als Arbeitszeit

Zur Leistung der versprochenen Dienste, an welche die Vergütungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB anknüpft, zählt nicht nur die eigentliche Arbeitsleistung, sondern grundsätzlich auch das vom Arbeitgeber angeordnete Umkleiden im Betrieb. In einem solchen Falle macht der Arbeitgeber mit

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Notebook

Geschätzte Überstunden

Es ist möglich, Überstunden nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO auf der Grundlage des vom Arbeitnehmer geleisteten Tatsachenvortrags zu schätzen.

Verlangt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Vergütung für Überstunden, obliegt es ihm, darzulegen

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Laptop

Freigestelltes Betriebsratsmitglied – und sein Arbeitszeitkonto

Freigestellte Betriebsratsmitglieder erbringen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Betriebsratstätigkeit keine vergütungspflichtige Arbeitsleistung. Von diesen erfasste Anwesenheitszeiten betreffen ausschließlich Betriebsratstätigkeit. Anwesenheitszeiten freigestellter Betriebsratsmitglieder, die über die vertraglich geschuldete Arbeitszeit hinausgehen, stellen daher weder „Überarbeit“ im Sinne von § 7 Abs. 3 RBV

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Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

Die Befristung einer Arbeitszeiterhöhung unterliegt der Angemessenheitskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB. Im Falle einer Erhöhung des Arbeitszeitvolumens um mehr als 25 % einer entsprechenden Vollzeitbeschäftigung sind zur Annahme einer nicht unangemessenen Benachteiligung Umstände erforderlich, die die Befristung des Arbeitsverhältnisses

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Wochenarbeitszeit: 52,5 Stunden

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können arbeitsvertraglich wirksam nur eine Arbeitsleistung von wöchentlich 48 Stunden vereinbaren. Die getroffene Arbeitszeitvereinbarung ist nach § 3 ArbZG iVm. § 134 BGB unwirksam, soweit sie eine Überschreitung der gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit vorsieht. Eine tatsächlich über diese

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