Arbeitszeitschutzkonto und die Ausgleichstage

Tarifvertraglich vereinbarte Urlaubstage, die über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehen, sowie gesetzliche Feiertage dürfen nicht als Ausgleichstage gebucht werden.

So das Verwaltungsgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall des Universitätsklinikums Köln, das bei der Führung von Arbeitszeitschutzkonten übergesetzliche Urlaubstage und gesetzliche

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Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto

Die Belastung eines Arbeitszeitkontos mit Minusstunden setzt voraus, dass der Arbeitgeber diese Stunden im Rahmen einer verstetigten Vergütung entlohnt hat und der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist, weil er die in Minusstunden ausgedrückte Arbeitszeit vorschussweise vergütet erhalten hat.

Minusstunden bei

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