Stempeluhr

Zeitgutschrift für arbeitsfreie gesetzliche Feiertage

Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TV-L vermindert sich die regelmäßige Arbeitszeit ua. für jeden gesetzlichen Feiertag sowie für den 24.12., sofern diese Tage auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden.  Die Regelung bezweckt, dass jeder Arbeitnehmer, der an einem Wochenfeiertag bzw. Wochenvorfeiertag nicht zu arbeiten braucht,

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Stechuhr

Teilzeitbeschäftigte – und ihre Diskriminierung beim Entgelt

Werden Teilzeitbeschäftigte durch einen Tarifvertrag diskriminiert, in dem Überstundenzuschläge nur für solche Überstunden vorgesehen sind, die über die kalendermonatliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers hinaus geleistet werden? Diese Rechtsfrage hat jetzt das Bundesarbeitsgericht dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt: In dem derzeit beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Verfahren streiten eine Arbeitnehmerin

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Landessozialgericht NRW,Arbeitsgericht Essen

Arbeitszeitkonto – und die Klage auf Zeitgutschrift

Die Verpflichtung der Arbeitgeberin, bestimmte (umstrittenen) Zeiten als Arbeitszeit dem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben, kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein. Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden „gutzuschreiben“, ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können und das

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Arbeitszeitkonto – und der Streit um die Zeitgutschrift

Bei einem Streit über die Führung eines Arbeitszeitkontos kann der Arbeitnehmer entweder die Erhöhung seines Zeitguthabens um eine bestimmte Stundenzahl oder eine Zeitgutschrift in bestimmter Höhe verlangen. Dient die begehrte Zeitgutschrift der Rückgängigmachung der Streichung eines Zeitguthabens, ist keine Konkretisierung des Leistungsbegehrens dahingehend erforderlich, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die

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Uhr

Arbeitszeitkonto – und die nicht erfasste Arbeitszeit

Hat der Arbeitgeber „Guthabenstunden“ einem Zeitkonto zu Unrecht nicht zugeführt und wird das Konto weiterhin geführt, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich nur Anspruch auf Korrektur des aktuellen Saldos. Die Ansprüche auf Gutschrift unterliegen gemäß § 195 BGB einer Verjährung von drei Jahren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1

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Kalender

Arbeitszeitkonto, Freizeitausgleich – und die Freistellung in gerichtlichem Vergleich

Mit der Freistellung der Arbeitnehmerin im Anschluss an den im Kündigungsschutzverfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleich hat die Arbeitgeberin nur ihre Verpflichtung aus dem Vergleich erfüllt, nicht jedoch zugleich die ihr aus der der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegenden Vereinbarung obliegende Leistung „Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos“ iSd. § 362 Abs. 1

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Freistellung in gerichtlichem Vergleich – und die Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto

Eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freitzeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. Dem genügt die Klausel, der Arbeitnehmer werde unwiderruflich von

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Klage auf Stundengutschrift auf dem Arbeitszeitkonto

Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden „gutzuschreiben“, ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll. Weist das Arbeitszeitkonto geleistete Mehr- oder

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Überdurchschnittliche Arbeitszeit – und ihr Ausgleich durch Urlaubs- und Feiertage

Urlaubs- und gesetzliche Feiertage dürfen bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden. Das gilt auch für Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewährt werden, sowie für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall führte das klagende

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Gutschrift von Arbeitsstunden – per Feststellungsklage

Nach § 256 Abs. 1 ZPO kann Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Arbeitnehmer ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt wird. Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Bedingungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche

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Klage auf Gutschrift von Arbeitsstunden und Urlaubstagen

Eine Leistungsklage, einem Arbeitszeitkonto Stunden „gutzuschreiben“, ist hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können und die vom Kläger geforderte Leistungshandlung sich zumindest seinem

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Laptop

Freigestelltes Betriebsratsmitglied – und sein Arbeitszeitkonto

Freigestellte Betriebsratsmitglieder erbringen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Betriebsratstätigkeit keine vergütungspflichtige Arbeitsleistung. Von diesen erfasste Anwesenheitszeiten betreffen ausschließlich Betriebsratstätigkeit. Anwesenheitszeiten freigestellter Betriebsratsmitglieder, die über die vertraglich geschuldete Arbeitszeit hinausgehen, stellen daher weder „Überarbeit“ im Sinne von § 7 Abs. 3 RBV dar noch können sie „als Arbeitszeit“ gutgeschrieben werden. Nach §

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Der beharrliche Verstoß gegen Gleitzeitgrundsätze

Das beharrliche Überschreiten der zulässigen Zahl von Minusstunden kann ein wichtiger Grund an sich für eine fristlose Kündigung eines ordentlich nicht mehr kündbaren Angestellten sein. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird dann auch im Rahmen der Interessenabwägung nicht mehr verhindert, wenn sich dieser Vertragsverstoß als Glied in einer Reihe weiterer Vertragsverstöße

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Arbeitszeit – und die angefangenen Arbeitsstunden

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Betreuungstätigkeiten der Arbeitnehmerin unabhängig von der tatsächlichen Dauer mit 60 Minuten je angefangener Zeitstunde auf die von der Arbeitnehmerin als Gegenleistung für die Vergütung zu erbringenden Arbeitsstunden anzurechnen. Für die von der Arbeitnehmerin (hier: einer Lehrerin) begehrte Gewichtung der Betreuungszeiten fehlt es an einer

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Urlaubsentgelt – und tarifliche Berechnungsvorschriften

Nach § 13 Ziff. 5 Abs. 2 des Manteltarifvertrags für das private Versicherungsgewerbe fließen Mehrarbeitsstunden, die durch Freizeitausgleich abgegolten wurden, nicht in die Berechnung des Urlaubsentgelts ein. § 13 Ziff. 5 des Manteltarifvertrags für das private Versicherungsgewerbe lautet: „Zur regelmäßigen Arbeitszeit im Sinne dieser Bestimmungen gehört Mehrarbeit, die regelmäßig an

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Negativer Saldos auf dem Arbeitszeitkonto – und seine Verrechnung beim Ausscheiden

Ein negatives Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto kann unter Umständen einen Lohn- oder Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers widerspiegeln, der zum Ende des Arbeitsverhältnisses mit noch offenen Entgeltansprüchen des Arbeitnehmers ohne Rücksicht auf die Pfändungsfreigrenzen verrechnet werden kann. Entscheidend ist, durch welche Ereignisse die negativen Buchungen auf dem Stundenkonto ausgelöst wurden. Gehen die

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Arbeitszeitkonto für Gesellschafter-Geschäftsführer

Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers ist es nicht vereinbar, dass er durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zu Gunsten später zu vergütender Freizeit verzichtet. Eine Vereinbarung, in welcher im Rahmen eines sog. Arbeitszeitkontos oder Zeitwertkontos auf die unmittelbare Entlohnung zu Gunsten von späterer (vergüteter) Freizeit verzichtet wird,

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Vertrauensarbeitszeit – und das Arbeitszeitkonto

Die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit steht weder der Führung eines Arbeitszeitkontos entgegen noch schließt sie die Abgeltung eines aus Mehrarbeit des Arbeitnehmers resultierenden Zeitguthabens aus. Vertrauensarbeitszeit“ bedeutet nur, dass der Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit verzichtet und darauf vertraut, der betreffende Arbeitnehmer werde seine Arbeitspflicht

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Das vorformulierte Arbeitszeitkonto – und der Ausgleich erst am Vertragsende

Eine vorformulierte Vertragsbedingung, die ein Arbeitszeitkonto regelt, das weder eine Obergrenze für den Freizeitausgleich von Guthabenstunden noch einen feststehenden Ausgleichszeitraum regelt und eine Vergütung erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, ist wegen Verstoß gegen § 308 Nr. 1 BGB rechtsunwirksam. Mit einer solchen, von der Arbeitgeberin in einer Vielzahl von

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Arbeitszeitkonto im Leiharbeitsverhältnis

Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden (§ 11 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG). Es ist danach dem Verleiher untersagt, auf dem Arbeitszeitkonto eines Leiharbeitnehmers Arbeitszeiten nicht zu berücksichtigen, weil er den Leiharbeitnehmer zu anderen Zeiten nicht bei einem

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Stundenabzug im Arbeitszeitkonto

Bei einem Streit über die Führung eines Arbeitszeitkontos kann der Arbeitnehmer entweder die Erhöhung seines Zeitguthabens um eine bestimmte Stundenzahl oder eine Zeitgutschrift in bestimmter Höhe verlangen. Dient die begehrte Zeitgutschrift der Rückgängigmachung der Streichung eines Zeitguthabens, ist keine Konkretisierung des Leistungsbegehrens dahingehend erforderlich, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die

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Entgeltfortzahlung und Arbeitszeitkonto

Gemäß § 4 Abs. 1 EFZG ist dem Arbeitnehmer für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Der Entgeltfortzahlung liegt damit ein modifiziertes Lohnausfallprinzip zugrunde. Für die Entgeltfortzahlung ist maßgeblich, welche Arbeitszeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausgefallen

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Arbeitszeit und Annahmeverzug im Leiharbeitsverhältnis

Gemäß § 293 BGB kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. In welchem zeitlichen Umfang dabei der Arbeitgeber in Annahmeverzug geraten kann, richtet sich nach der arbeitsvertraglich vereinbarten oder – falls diese regelmäßig überschritten wird – nach der tatsächlich praktizierten Arbeitszeit. Denn die für

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Kürzung von Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto

Die Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto setzt voraus, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zum Zeitpunkt der Rechtskraft einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung nicht erfasste oder zu Unrecht gekürzte Arbeitsstunden noch gutgeschrieben werden können. Dies ist nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der regelmäßig damit einhergehenden Schließung

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Kürzung von Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto

Das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nur mit Minusstunden verrechnen, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) die Möglichkeit dazu eröffnet. Die Klägerin des jetzt vom Bundesarbeitsgerichts entschiedenen Fall ist bei der Beklagten als Briefzustellerin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis

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Ausgleichskonto im Baugewerbe

Das Ausgleichskonto nach § 3 Nr. 1.43 BRTV-Bau ist als kombiniertes Arbeitszeit- und Entgeltkonto zu führen. Das folgt für das Bundesarbeitsgericht zum einen aus dem Wortlaut der Tarifnorm, die mit „Arbeitszeit- und Entgeltkonto (Ausgleichskonto)“ überschrieben ist, und nach deren Inhalt auf dem Ausgleichskonto nicht lediglich Arbeitszeitguthaben und -schuld in Form

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