Unterschrift

Das Zeugnis in agilen Projekt-Teams

Beim Ausscheiden kann vom Arbeitgeber auch in agilen Projekt-Teams ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden. Der Einsatz bestimmter moderner Arbeitsmethoden steht einer messbaren individuellen Leistung nicht entgegen, selbst wenn die verwendete Methode das Gruppenergebnis in den Vordergrund stellt.

Mit dieser Begründung

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Das Arbeitszeugnis – und sein Inhalt

Das Arbeitszeugnis muss als Bewerbungsunterlage des Arbeitnehmers und Entscheidungsgrundlage für die Personalauswahl künftiger Arbeitgeber inhaltlich wahr, dabei jedoch zugleich vom verständigen Wohlwollen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein.

Letzteres ist nur dann der Fall, wenn es dessen weiteres Fortkommen

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Das qualifizierte Zwischenzeugnis

Nach § 109 GewO kann der Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein (Abschluss-)Zeugnis verlangen. Die Voraussetzungen, unter denen ein Arbeitnehmer die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses beanspruchen kann, sind gesetzlich nicht geregelt.

Soweit tarifliche Regelungen nicht bestehen, kann sich die Verpflichtung

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Arbeitszeugnis ohne Silbentrennung

Auch eine als Verwaltungsangestellte und Schulsekretärin tätig gewesene Arbeitnehmerin kann grundsätzlich nicht die Erteilung eines Arbeitszeugnisses ohne Silbentrennungen am Zeilenende beanspruchen.

Ein Arbeitszeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit sowie Leistung und Verhalten (§ 109 Abs. 1 Satz 2 und

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Streitwert fürs Arbeitszeugnis

Setzt das Arbeitsgericht in einem Rechtsstreit, in dem die Parteien ausschließlich über die Frage streiten, ob der Arbeitnehmer die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses ohne Silbentrennungen am Zeilenende verlangen kann, den Urteilsstreitwert in Höhe eines Bruttomonatseinkommens des Arbeitnehmers fest, so ist

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Abholpflicht für ein Arbeitszeugnis

Leistungsort für die Erteilung eines Arbeitszeugnisses ist die Arbeitsstätte. Daher ist das Arbeitszeugnis am Ende des Arbeitsverhältnisses auch im Betrieb abzuholen, sofern nicht ausnahmsweise besondere Umstände dieses unzumutbar machen.

Der Beschwerdeführer hat wie jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen

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Geheimsprache Zeugnis

jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 109 Abs. 1 GewO Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis hat. Das Zeugnis darf gemäß § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO keine Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus

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