Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Auslegung der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vorgelegt: Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger mit privaten Wohnsitzen sowohl in Österreich als auch in Bayern. 2007 legte er nach österreichischem Recht („Maria-Theresianisches Privileg“) die Prüfung
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