Neubaugebiet

Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen – und die HOAI-Mindestsätze

Die Mindestsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung aus dem Jahr 2013 sind ungeachtet der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 04.07.2019- in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiterhin anwendbar. Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte in einem von der Europäischen Kommission betriebenen Vertragsverletzungsverfahren

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Die vertraglichen Leistungspflichten des Architekten

Zu den Leistungsbestimmungen, von denen die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit der Leistungspflichten des Architekten abhängig ist und die damit den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistungspflichten bilden, gehören sämtliche Vereinbarungen der Vertragsparteien zur Beschaffenheit der von dem Architekten zu erreichenden Planungsund Überwachungsziele. Zu den Leistungsbestimmungen, von denen die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit der Leistungspflichten

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Der sittenwidrige Baubetreuungsvertrag

Nach § 138 Abs. 1 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, das gegen die guten Sitten verstößt, weil sein Inhalt mit grundlegenden Wertungen der Rechtsordnung unvereinbar ist. Bei einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung begründet dies die Sittenwidrigkeit. Ein solches Missverhältnis liegt in der Regel vor, wenn der Wert

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Geld

Kündigungsgrund: fehlende ständige Erreichbarkeit

Es kann nicht als wichtiger Kündigungsgrund des Architektenvertrages angesehen werden, wenn der Architekt versucht, nicht zielführende zeitraubende und ineffektive Gespräche zu vermeiden und anstrebt, Absprachen in strukturierter Form zu erreichen. Erforderliche Abstimmungen zwischen dem Architekten und dem Bauherrn können auch unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationstechnologien erfolgen; der Architekt ist nicht verpflichtet,

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Architektenvertrag – und das Kopplungsverbot

Nach Art. 10 § 3 MRVG ist eine Vereinbarung, durch die der Erwerber eines Grundstücks sich im Zusammenhang mit dem Erwerb verpflichtet, bei der Planung oder Ausführung eines Bauwerks auf dem Grundstück die Leistungen eines bestimmten Ingenieurs oder Architekten in Anspruch zu nehmen, unwirksam. Im Zusammenhang mit dem Erwerb des

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