Teilt ein juristischer Referendar nicht mit, dass gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft, kann die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst rückwirkend wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen werden. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall bewarb sich der 28-jährige Jurist im Oktober 2019 in Berlin um die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst.
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