Ist für den Erhalt und die Förderung der örtlichen und regionalen Wirtschaftskraft und für den Erhalt von Arbeitsplätzen die Gewährleistung von Schneesicherheit durch die Errichtung von Beschneiungsanlagen erforderlich, überwiegt das öffentliche Interesse und das Interesse der betroffenen Bergbahnbetreiberin am Fortschreiten der Baumaßnahmen der Beschneiungsanlage. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in
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