Die Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen eines Arztesuche- und Arztbewertungsportals im Internet ist zulässig. dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof für das Ärtzebewertungsportal Jameda. Der Kläger des vom Bundesgerichtshofs entschiedenen Rechtsstreits ist ein niedergelassener Gynäkologe. Die Beklagte betreibt unter der Internetadresse www.jameda.de ein Portal zu Arztesuche und
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