Die Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen eines Arztesuche- und Arztbewertungsportals im Internet ist zulässig. dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof für das Ärtzebewertungsportal Jameda.
Der Kläger des vom Bundesgerichtshofs entschiedenen Rechtsstreits ist ein niedergelassener Gynäkologe. Die
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