Einer Patientin, die seit ihrer Kenntnis von der Verunreinigung eines von ihr eingenommenen Medikaments an der Angst leidet, an Krebs zu erkranken, steht deswegen kein Schmerzensgeldanspruch zu. Erhöht die Einnahme eines verunreinigten Arzneimittels das Risiko, an Krebs zu erkranken, um 0,02 %, ist es nicht generell geeignet, psychische Belastungen in
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