Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat CBD-Tropfen nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln zu Recht als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Der Wirkstoff Cannabidiol (CBD) wird aus der Pflanze Cannabis sativa (Hanf) gewonnen und hat in den letzten Jahren Eingang in eine Vielzahl von Produkten gefunden. Das hier klagende pharmazeutische Unternehmen
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