Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss nach Ansicht des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen das Medikament Mounjaro (Tirzepatid) außerhalb der Zulassung nicht übernehmen, da es sich hierbei nur um ein lifestyle-Arzneimittel handelt.
Ausgangspunkt war das Eilverfahren einer 24-jährigen Frau, die an einer Hormonstörung und
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