Das Urteil im sogenannten „Apotheker“-Verfahren wegen Verstoßes unter anderem gegen das Arzneimittelgesetz ist rechtskräftig, der Bundesgerichtshof hat die Revisionen des Angeklagten sowie mehrerer Nebenkläger verworfen hat.
Das Landgericht Essen hat den Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und Betrugs zu
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