Legal Highs

Bei den „legal Highs“-Kräutermischungen handelt es sich nicht um Arzneimittel im Sinne von Art. 1 Nr. 2 der Humanarnei-Richtlinie 2001/83/EG. Damit stellten die verkauften Kräutermischungen auch kein Arzneimittel im Sinne des den Arzneimittelbegriff der Richtlinie in deutsches Recht umsetzenden §

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