Gibt eine Ärztin ohne rechtliche Grundlage Gesundheitsdaten eines Kollegen in einer dienstlichen WhatsApp-Gruppe preis und macht sich zugleich über dessen Erkrankung lustig, begründet dies Unterlassungsansprüche sowie einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der DSGVO.
So hat aktuell das Arbeitsgericht Siegburg
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