Keine Zeit für ein Gutachten

Es ist ein Mindest-GdB für Funktionsbeeinträchtigungen im Bereich der unteren Extremitäten von 80 für die Zuerkennung des Nachteilsausgleichs „aG“(außergewöhnliche Gehbehinderung) erforderlich. Mit der Benennung von zwei Ärzten des Vertrauens, die sich außerstande gesehen haben, als medizinische Sachverständige ein Gutachten innerhalb

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Gutachtertätigkeit einer Krankenschwester

Erstellt eine Krankenschwester (mit entsprechender Zusatzausbildung) im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für Zwecke der Pflegeversicherung Gutachten zur Feststellung von Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit der Versicherten, ist diese Tätigkeit weder nach dem UStG noch nach der Richtlinie 77/388/EWG

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