Hat es ein Arzt in einem Krankenhaus behandlungsfehlerhaft versäumt, noch am Aufnahmetag einer Patientin einen Neurologen zur Beurteilung der Bildgebung der nativen Computertomographie hinzuzuziehen, wodurch bei dieser ein Hirnstamminfarkt zu spät behandelt wurde, haftet das Krankenhaus und der Arzt für
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