Das Gericht verletzt in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG), wenn es die auf die Ausführungen aus einem medizinische Lehrbuch gestützten Einwendungen des Klägers gegen das gerichtliche Sachverständigengutachten ohne Anhörung des
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