Bundesverwaltungsgericht

Magnetresonanztherapie – und die Untersuchung durch Nicht-Radiologen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Kardiologen mit Zusatzweiterbildung „MRT – fachgebunden“ nicht zur Entscheidung angenommen, mit der er sich gegen die Versagung einer Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung magnetresonanztomographischer Leistungen (MRT-Leistungen) auf dem Gebiet der Kardiologie für gesetzlich Krankenversicherte wendet, da eine etwaige Ungleichbehandlung jedenfalls aus Gründen der Sicherung

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Behandlungsfehler – und der Honoraranspruch des Zahnarztes

Der Zahnarzt erbringt eine Dienstleistung und erhält sein Honorar für die erbrachten Dienste, ohne einen Erfolg zu schulden. Ein Behandlungsfehler lässt den Honoraranspruch des Arztes daher grundsätzlich nicht entfallen, es sei denn, es handelt sich um einen besonders groben Behandlungfehler. In diesem Fall erweist sich die Geltendmachung des Honorars als

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Eingefrorene Eizellen – und die Umsatzsteuer

Die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt ist umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, z.B. zur Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität. Auf die ausdrückliche Äußerung eines entsprechenden (weiteren) Kinderwunsches kommt es

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Geschäftsmann

Die kostenträchtige Zahnbehandlung – und die Aufklärung über Alternativen

Eine kostenintensive Zahnbehandlung (Implantatbehandlung mit Knochenaufbau durch Eigenknochenzüchtung) muss nicht bezahlt werden, wenn sich der Patient im Falle seiner ordnungsgemäßen Aufklärung über andere Behandlungsmöglichkeiten (Knochenaufbau durch Verwendung von Knochenersatzmittel oder Knochenentnahme aus dem Beckenkamm) gegen die kostenintensive Behandlung ausgesprochen hätte. Im Rahmen der erforderlichen Aufklärung muss der Zahnarzt ordnungsgemäß und

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Beihilfe – und die Schwellenwertüberschreitung bei der Zahnarztbehandlung

Die Frage der Angemessenheit der Aufwendungen richtet sich gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 NBhVO ausschließlich nach dem Gebührenrahmen der zahnärztlichen Gebührenordnung. Beihilfefähig ist nach alledem eine Rechnung auf der Basis einer zutreffenden Auslegung des Gebührenrechts. Es gibt grundsätzlich keine unterschiedliche Angemessenheit hinsichtlich des Honoraranspruchs einerseits und

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Schönheitsoperationen für die Umsatzsteuer

Nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG 1999 sind u.a. die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt steuerfrei. Die Steuerbefreiung betrifft nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung, der Diagnose, der Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen für bestimmte Patienten

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Die Arztkosten des Unfallopfers

Ein Unfallgeschädigter kann die durch eine ärztliche Untersuchung oder Behandlung entstandenen Kosten vom Schädiger nur ersetzt verlangen, wenn der Unfall zu einer Körperverletzung geführt hat (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die bloße Möglichkeit oder der Verdacht einer Verletzung genügt dafür nicht. Ist eine Primärverletzung nicht bewiesen, fehlt es

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Schreibmaschine

Abtretung zahnärztlicher Honorarforderung

Die von einem Zahnarzt formularmäßig verwendete Einverständniserklärung, die vorsieht, dass der Patient der Abtretung der zahnärztlichen Honorarforderung an eine gewerbliche Abrechnungsgesellschaft und gegebenenfalls der weiteren Abtretung an ein Kreditinstitut zum Zwecke der Refinanzierung zustimmt, enthält inhaltlich voneinander trennbare, einzeln aus sich heraus verständliche Regelungen, die Gegenstand einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung sein

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Der MKG-Chirurg als Belegarzt

Nach der derzeitigen Rechtslage können Vertragszahnärzte (Fachzahnärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie) keine belegärztliche Tätigkeit in der Weise ausüben, dass sie bestimmte im Rahmen der stationären vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten anfallende chirurgische Leistungen gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV) abrechnen. Das Bundessozialgericht lässt dabei offen, ob sich die Begrenzung der belegärztlichen

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Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich erbrachte Leistungen

Mit Rechtsfragen zum Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich erbrachte Leistungen hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Nach Ansicht des Bundesgerichtshof täuschte der angeklagte Arzt die Patienten über das Vorliegen der den geltend gemachten Zahlungsanspruch begründenden Tatsachen. Eine damit zugleich behauptete Zahlungspflicht bestand indes nicht. Die Patienten irrten

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Konferenzraum

Überschreiten des Schwellenwertes bei zahnärztlicher Liquidation

Ist zivilgerichtlich festgestellt, dass ein Arzt ohne Begründung seine Leistung mit dem 2,3fachen Gebührenwert abrechnen darf, wenn die Behandlung mit durchschnittlichen Schwierigkeiten und durchschnittlichem Zeitaufwand ohne Erschwernisse verbunden war, folgt daraus, dass der Arzt den Schwellenwert des 2,3fachen Gebührenwertes dann überschreiten kann, wenn er überdurchschnittliche Schwierigkeiten und einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand

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Ärztliche Behandlung eines Beamten im grenznahen Ausland

Sofern eine kostengünstigere Behandlung für den Beamten tatsächlich nicht erreichbar ist, darf die Beihilfe für notwendige medizinische Leistungen nicht nach einer fiktiven Vergleichsberechnung begrenzt werden. Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 der badenwürttembergischen Beihilfeverordnung vom 28.07.1995 in der hier maßgeblichen Fassung vom 20.02.2003 sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene

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Arztabrechnung bei Doppelzulassung

Einem Arzt mit Doppelzulassung muss es gestattet sein, in allen Fachgebieten, für die er die Zulassung erlangt hat, seine vertragsärztliche Tätigkeit auszuüben. Die entgegenstehende Regelung in Abschnitt 6.1 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM-Ä (Fassung seit 1.4.2005) ist daher rechtswidrig. Im hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall geht es um die Abrechenbarkeit

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Praxisverlegung eines Vertragsarztes als Neuniederlassung?

Die Praxisverlegung eines Vertragsarztes steht einer Neuniederlassung nicht gleich. Die Verlegung einer Arztpraxis innerhalb desselben Planungsbereichs und innerhalb derselben Stadt rechtfertigt nicht die honorarrechtliche Gleichstellung mit einer Neuniederlassung im Sinne des anzuwendenden Honorarverteilungsmaßstabs (HVM). In dem jetzt vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall hatte die auf höhere Vergütung klagende Ärztin eingewandt,

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Geldscheine

Zahnarzt ohne Vergütung

Bei einem (zahn-)ärztlichen Behandlungsvertrag setzt der Verlust des Vergütungsanspruchs wegen vertragswidrigen Verhaltens nach § 628 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB nicht voraus, dass das vertragswidrige Verhalten als schwerwiegend oder als wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB anzusehen ist. Ein geringfügiges vertragswidriges Verhalten lässt die Pflicht, die

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Ärztliche Honorarvereinbarung mit Kassenpatienten

Eine Vergütungsvereinbarung mit einem gesetzlich Versicherten ist nur dann wirksam, wenn dieser vor der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden und dies dem Arzt schriftlich bestätigt. In einem jetzt vom Amtsgericht München entschiedenen Fall begab sich ein gesetzlich krankenversicherter Patient im März 2008 wegen eines Nabelbruches bei

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Computerarbeit

Verjährung einer verspätet gestellten Arztrechnung

Der Vergütungsanspruch eines Arztes wird erst mit Erteilung einer Gebührenrechnung nach den Vorschriften der ärztlichen Gebührenordnung fällig. Erst dann beginnt auch die Verjährungsfrist zu laufen, meint zumindest das Amtsgericht München. In dem dort entschiedenen Fall befand sich ein Mann vom Juni 2003 bis September 2004 in fachärztlicher urologischer Behandlung. Über

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Courthouse

Auslagenersatz bei Wahlleistungspatienten im Krankenhaus

Zum Anspruch des externen Arztes gegen einen Wahlleistungspatienten auf Ersatz von Auslagen für aufgewendete Sachkosten hat sich jetzt der Bundesgerichtshof geäußert: Externe Arztleistungen als stationäre Krankenhausleistungen Für die nähere rechtliche Einordnung geht der Bundesgerichtshof zunächst davon aus, dass die Ärzte aufgrund der Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen nach Maßgabe des § 17

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Fehlverhalten einer Notärztin bei der Leichenschau

Das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen hat einer Ärztin einen Verweis nebst Geldbuße in Höhe von 1500,– € erteilt, die unter anderem wiederholt die Herausgabe des Leichenschauscheins und der für eine Bestattung notwendigen Unterlagen an Angehörige verweigert hatte, bis ihr pauschal 200,– € in bar gezahlt wurden. Die

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Bundesverwaltungsgericht

Der Privatpatient und die überflüssige Laboruntersuchung

Einem Arzt steht gegen seinen Privatpatienten ein Honoraranspruch nur für medizinisch indizierte Behandlungen zu. Diesen Grundsatz wendet der Bundesgerichtshof jetzt zum Schutz der Patienten auch gegenüber Laborärzten an, die jeweils von den behandelnden Ärzten beauftragt worden waren. Der Umfang einer Innenvollmacht, die der Patient dem ihn behandelnden Arzt zum Zwecke

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Hinzuziehung niedergelassener Ärzte durch das Krankenhaus

Vereinbarungen zwischen Krankenhausträgern und niedergelassenen Ärzten über deren Zuziehung im Rahmen allgemeiner Krankenhausleistungen unterliegen nicht den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte, wie jetzt der Bundesgerichtshof entschied. InhaltsübersichtGOÄ nur bei Privatpatienten und bestimmten öffentlich-rechtlichen LeistungsträgernHistorische Auslegung der GOÄZulässigkeit von Pauschalen Vergütungsvereinbarungen zwischen Arzt und Krankenhaus Nach § 1 Abs. 1 GOÄ

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Die Zahnarztrechnung in der Beihilfe

Der Zahnarzt kann die in einer Liquidation niedergelegte Begründung für das Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes (Schwellenwert) ergänzen, nachholen oder korrigieren. Dies kann auch noch im Verlaufe eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens geschehen. Für den Beihilfeanspruch ist allein maßgeblich, ob das Überschreiten des Schwellenwertes sachlich gerechtfertigt ist. An die schriftliche Begründung, die der

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