Gesundheitskarte

Naturheilzentrum mit Heilpraktikerbehandlung und die Kostenübernahme

Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfasst u.a. die ärztliche und psychotherapeutische Behandlung. Zwingende Voraussetzung der Krankenbehandlung ist die Approbation der betreffenden Behandler. Heilpraktiker sind damit von der selbständigen Leistungserbringung für GKV-Patienten ausgeschlossen.

Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

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