Eine Beamtin mit Transidentität hat nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Anspruch auf Übernahme der bei einer Kosmetikerin entstandenen Kosten für eine Nadelepilation des Barts. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte eine Beamtin des Landes Berlin geklagt, die als Mann geboren wurde und eine Geschlechtsangleichung zur Frau
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