Gesundheitskarte

Naturheilzentrum mit Heilpraktikerbehandlung und die Kostenübernahme

Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfasst u.a. die ärztliche und psychotherapeutische Behandlung. Zwingende Voraussetzung der Krankenbehandlung ist die Approbation der betreffenden Behandler. Heilpraktiker sind damit von der selbständigen Leistungserbringung für GKV-Patienten ausgeschlossen. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in dem hier vorliegenden Fall die Kostenübernahme für die Behandlung

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Haut mit Haaren

Nadelepilation für Transsexuelle – und die Kostenübernahme

Auch wenn eine dem Arztvorbehalt unterliegende Epilationsbehandlung von keinem Arzt angeboten wird, folgt daraus kein Anspruch auf eine Leistung durch eine andere Berufsgruppe. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in dem hier vorliegenden Fall die Übernahme der Behandlungskosten für eine Nadelepilation durch eine Kosmetikerin abgelehnt. Gleichzeitig ist das Urteil

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