Flüchtling Hamburg Hafen

Flüchtlingsunterkünfte – und die Asylverfahrensberatung per Infobus

Weder § 12a AsylG noch Art. 18 Abs. 2 Buchst. c RL 2013/33/EU vermitteln einer Nichtregierungsorganisation, die Asylverfahrensberatung durchführt, einen Anspruch auf Zugang ihres Beratungspersonals und Zufahrt eines als Beratungsraum genutzten Busses („Infobus für Flüchtlinge“) zu Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende, um dort eine nicht zuvor angefragte Asylverfahrensberatung anzubieten. § 12a AsylG

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Flüchtling Hamburg Hafen

Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft – wegen einer Straftat

Aktuell hatte sich der Gerichtshof der Europäischen Union in drei Verfahren mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen die Flüchtlingseigenschaft wegen einer Straftat aberkannt oder abgelehnt werden kann. Insbesondere muss der Betroffene, wie der Unionsgerichtshof jetzt entschied, eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Allgemeinheit

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Der verweigerte Militärdienst in Syrien

§ 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG erfasst vorbehaltlich entgegenstehender Umstände des Einzelfalls auch die Verweigerung des Militärdienstes durch Antragsteller, die sich im militärdienstpflichtigen Alter befinden, zum Kreis derer gehören, die voraussichtlich dem Militärdienst unterliegen und bei denen beachtlich wahrscheinlich ist, dass sie zeitnah einberufen werden. Eine Zwangsrekrutierung mit anschließendem

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Abschiebung

Der polygame Flüchtling – und seine zweite Ehefrau

Bei einer polygamen Ehe besteht für die weitere Ehefrau eines Flüchtlings kein Familienflüchtlingsschutz. Familienflüchtlingsschutz wird der Ehegattin oder dem Ehegatten eines Flüchtlings unter bestimmten Bedingungen „automatisch“ gewährt, ohne dass der Ehegatte in seiner eigenen Person die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllen muss. Hat ein anerkannter Flüchtling in seinem

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Smartphone

Auswertung von Mobiltelefonen im Asylverfahren

Der Begriff der Auswertung von Datenträgern nach § 15a Abs. 1 Satz 1 AsylG umfasst sämtliche Maßnahmen der die Klärung von Identität und Staatsangehörigkeit eines Ausländers bezweckenden Datenverarbeitung, die sich auf einen nach § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylG vorgelegten, ausgehändigten oder überlassenen Datenträger bezieht. Dazu gehört auch das

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Flüchtling Hamburg Hafen

Anträge auf Familienzusammenführung – und die persönliche Vorsprache in der Botschaft

Das europäische Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der Anträge auf Familienzusammenführung stets persönlich bei einer zuständigen Auslandsvertretung zu stellen sind. Die nationale Regelung kann aber durchaus die Möglichkeit vorsehen, das persönliche Erscheinen in einem späteren Stadium des Verfahrens über den Antrag auf Familienzusammenführung zu verlangen. Dies entschied jetzt

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Flüchtling

Kindernachzug zum subsidiär Schutzberechtigten

Die zum Kindernachzug nach § 32 AufenthG entwickelten Grundsätze zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bei einer gesetzlichen Altersgrenze gelten auch für den Nachzug zum subsidiär schutzberechtigten Elternteil nach § 36a AufenthG. Der Ausschluss des Familiennachzuges zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG 2016 ist nicht verfassungswidrig, weil Härtefällen durch die

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Flüchtlingsschutz bei subsidiär Schutzberechtigten – und der syrische Militärdienst

Bei der Strafverfolgung wegen Verweigerung des Militärdienstes in einem Konflikt, wenn der Militärdienst unter anderem Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit umfassen würde, spricht im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine starke Vermutung dafür, dass die Verweigerung des Militärdienstes mit einem Verfolgungsgrund in Zusammenhang steht. Es

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Flüchtlinge

Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Für den Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen einerseits und zu subsidiär Schutzberechtigten andererseits bestehen unterschiedliche Voraussetzungen. Dies steht mit höherrangigem Recht im Einklang. In den vier jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen wurden die von den Angehörigen zwischen 2016 und 2019 gestellten Visumanträge zum Nachzug von bzw. zu ihren zu diesen Zeitpunkten

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Verwaltungsgericht Aachen

Die Flüchtlingsanerkennung durch einen EU-Mitgliedstaat – und das deutsche Asylverfahren

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zu der Rechtsfrage gerichtet, ob das Unionsrecht dahin auszulegen ist, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in einem Mitgliedstaat (hier: Griechenland) einen anderen Mitgliedstaat (hier: Deutschland) daran hindert, den bei ihm gestellten weiteren Antrag auf internationalen Schutz in einem Fall

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Abschiebung

Abschiebungen nach Rumänien – und die Fluchtbewegungen infolge des Ukraine-Kriegs

Vor dem Bundesverfassungsgericht war ein gegen eine Abschiebung gerichteter Eilantrag mangels Ermittlung der Auswirkungen der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Fluchtbewegungen erfolgreich. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde vom Bundesverfassungsgericht im Wege einer einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde – längstens für die Dauer von sechs Monaten –

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Flüchtling Hamburg Hafen

Gefahrenprognose zu einem nationalen Abschiebungsverbot – und die Berücksichtigung von Rückkehrhilfen

Maßstab für die im Rahmen der Prüfung nationalen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK anzustellende Gefahrenprognose ist grundsätzlich, ob der vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer nach seiner Rückkehr, gegebenenfalls durch ihm gewährte Rückkehrhilfen, in der Lage ist, seine elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen. Nicht

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Teddybär

Das Flüchtlingskind in Deutschland – und seine Eltern in Polen

Der Antrag eines Minderjährigen auf internationalen Schutz darf nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht mit der Begründung als unzulässig abgelehnt werden, dass seinen Eltern bereits in einem anderen Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt worden ist. Dieser Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union lag ein Fall aus Deutschland zugrunde:

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Flüchtling

Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling – und die zwischenzeitliche Volljährigkeit

Die Ablehnung der Erteilung eines nationalen Visums zum Zweck der Familienzusammenführung an den Elternteil eines während dieses Verfahrens volljährig gewordenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings verstößt nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union gegen das Unionsrecht. Gleiches gilt für den Fall, dass ein solcher Antrag von einem minderjährigen Kind gestellt wird,

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Kindergeld – und der Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln

Der Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom Kindergeld ist verfassungswidrig. Auf mehrere bereits im Jahr 2013 erfolgter Richtervorlagen des Niedersächsischen Finanzgerichts hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden, dass § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b EStG 2006 (in der Fassung des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld

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Die Berliner Moria-Flüchtlinge

Das Bundesinnenministerium durfte das Einvernehmen zur Berliner Aufnahmeanordnung für zusätzliche „Moria-Flüchtlinge“ versagen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat, wie jetzt das Bundesinnenministerium entschieden hat, das nach § 23 Abs. 1 Satz 3 AufenthG zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit erforderliche Einvernehmen zu einer humanitären Anordnung des Landes Berlin vom

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Justizzentrum Bremen

Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot – und die asylrechtliche Rückkehrentscheidung

Ein an eine Ausweisung anknüpfendes Einreise- und Aufenthaltsverbot der Ausländerbehörde kann auch dann mit einer Rückkehrentscheidung einhergehen, wenn lediglich eine in einem Asylverfahren ergangene Abschiebungsandrohung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vorliegt.  In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall reist ein türkischer Staatsangehöriger im Jahr 1975 kurz nach seiner Geburt

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Landgericht Leipzig

Rückführung alleinstehender Flüchtlinge nach Bulgarien

Die Rückführung von alleinstehenden, nicht vulnerablen Personen, die in Bulgarien internationalen bzw. subsidiären Schutz erhalten haben, nach Bulgarien ist nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zulässig. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Urteilen jeweils unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts verpflichtet, für die

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Abschiebung

Abschiebungsbedingtes Einreise- und Aufenthaltsverbot – und seine Bemessung

Ein im Asylverfahren anzuordnendes abschiebungsbedingtes Einreise- und Aufenthaltsverbot kann ermessensfehlerfrei auf die Dauer von 30 Monaten befristet werden, wenn die Situation keine Besonderheiten gegenüber gleichgelagerten Fällen aufweist und insbesondere Umstände, die das gefahrenabwehrrechtlich geprägte Interesse an einem Fernhalten des Ausländers vom Bundesgebiet erhöhen, ebenso wenig erkennbar sind wie Umstände, die

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Kalender

Abschiebungsbedingtes Einreise- und Aufenthaltsverbot – und die noch nicht abgeschlossene Berufsausbildung

Der Erfüllung des zentralen Merkmals einer in Abschnitt 4 des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes geregelten Anspruchsgrundlage für die Erteilung eines Aufenthaltstitels während des asylverfahrensbezogenen Aufenthalts im Bundesgebiet begründet ein aufenthaltsrechtlich beachtliches Rückkehrinteresse, dem im Rahmen der Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots Rechnung zu tragen ist. Der Abschluss einer qualifizierten

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Flüchtlinge

Familienflüchtlingsschutz – für subsidiär schutzberechtigte Angehörige der Kernfamilie

Der subsidiäre Schutzstatus von Eltern und Geschwistern eines minderjährigen Flüchtlings hindert nicht die Zuerkennung von Familienflüchtlingsschutz; ist der Flüchtling im Laufe des Verfahrens volljährig geworden, müssen sowohl die Familienangehörigen als auch das Kind ihr Asylgesuch noch vor dessen Volljährigkeit geäußert haben. Dies hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die

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Abschiebung

Abschiebung einer armenischen Familie – ohne ihren 16-jährigen Sohn

Die Abschiebung einer vollziehbar ausreisepflichtigen Familie in ihr Heimatland Armenien ohne ihren 16-jährigen Sohn ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz rechtmäßig, wenn sich der Sohn der gemeinsamen Abschiebung durch Flucht entzogen hat. In dem hier vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz reisten ein armenisches Ehepaar und ihre 2009 bzw. 2016 geborenen Kinder zusammen

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Abschiebung

Verfolgung aus politischen und religiösen Gründen

Einem Flüchtling droht die Verfolgung aus politischen und religiösen Gründen, wenn er aufgrund seines Verhaltens, seiner Wertvorstellungen und politischen Überzeugungen, seiner Sozialisierung im Ganzen und seines Erscheinungsbildes nicht in der Lage wäre, sich bei einer Rückkehr nach Afghanistan an diedortigen Lebensverhältnisse so anzupassen, dass er nicht in den Verdacht geraten

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Syrischer Bürgerkrieg

Syrische Wehrdienstflüchtlinge

Einem syrischen Asylbewerber ist nicht allein deshalb die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, weil er sich dem syrischen Wehrdienst durch Flucht in das Ausland entzogen hat.  In dem hier vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschiedenen Fall reiste der 26 Jahre alte syrische Flüchtling im Jahr 2015 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag.

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Flüchtling

Überstellungshaft per einstweiliger Anordnung

Eine einstweilige Anordnung von Haft zur Sicherung des Überstellungsverfahrens darf auch noch ergehen, wenn die Hauptsache entscheidungsreif ist. Zwar vertreten Teile des Schrifttums die Ansicht, dass eine einstweilige Haftanordnung nur dann ergehen dürfe, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache nicht möglich sei. Im Übrigen heißt es jedoch lediglich, dass für

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Abschiebung

Nichtbefolgung einer Selbstgestellungsaufforderung -und die Dublin-Überstellungsfrist

Befolgt ein Asylantragsteller eine Aufforderung nicht, sich zu einem bestimmten Termin zur zwangsweisen Überstellung in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen EU-Mitgliedstaat einzufinden (Selbstgestellung), folgt allein hieraus kein „Flüchtigsein“ im Sinne der Dublin III-VO, so dass eine Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate nicht gerechtfertigt ist. Dies hat das

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Verwaltungsgericht Gießen

Eilrechtsschutz in Asylverfahren

19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährt nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes. Gewährleistet ist der Rechtsweg im Rahmen der jeweiligen Prozessordnungen, so dass der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, von der Erfüllung und dem Fortbestand

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Flüchtling Hamburg Hafen

Aus Italien weitergereiste Asylsuchende

Aus Italien nach Deutschland weitergereiste Schutzberechtigte oder Asylsuchende ohne Aussicht auf Unterbringung und Arbeit in Italien dürfen nicht rücküberstellt werden. Die Asylanträge eines in Italien anerkannten Schutzberechtigten aus Somalia und eines Asylsuchenden aus Mali, der zuvor in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, dürfen, wie das das Oberverwaltungsgericht für das Land

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Verhandlungstisch

Der palästinensiche ipso facto-Flüchtling

Einem Staatenlosen palästinensischer Herkunft wird im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 2 AsylG Schutz oder Beistand im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 1 AsylG nicht länger gewährt, wenn sich auf der Grundlage einer individuellen Beurteilung aller maßgeblichen Umstände herausstellt, dass er sich in einer sehr unsicheren

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Flüchtlinge

Subsidiärer Schutz für afghanische Flüchtling

Wird bei den zuständigen Behörden eines EU-Staates subsidiärer Schutz beantragt, müssen sie zur Feststellung des Grades der Intensität eines bewaffneten Konflikts sämtliche relevanten Umstände prüfen, die die Situation des Herkunftslands des Antragstellers kennzeichnen.  Wenden diese Behörden dagegen systematisch nur ein einziges quantitatives Kriterium wie eine Mindestzahl ziviler Opfer an, könnten

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Keine Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht teilt die Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass irakische Staatsangehörige sunnitischen Glaubens aktuell im Irak nicht mit einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit mit einer (Gruppen-)Verfolgung im Sinne von § 3 AsylG rechnen müssen. Die politischen Spannungen nach der Tötung des iranischen Generals Ghassem Soleimani durch die USA am 3.01.2020 ergeben

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Syrischer Bürgerkrieg

Kein Flüchtlingsschutz für Militärdienstentzieher aus Syrien

Syrischen Asylbewerbern ist nicht allein deshalb die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, weil sie aus Furcht davor, zum Militärdienst in die syrische Armee oder zu Milizen eingezogen zu werden, ihr Heimatland verlassen haben. Dies entschied jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in drei Fällen, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Flüchtlingen

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Flüchtling Hamburg Hafen

Kein Flüchtlingsstatus für irakische Jesiden

Jesiden aus dem Distrikt Sindjar im Irak haben keinen generellen Anspruch auf eine Flüchtlingsanerkennung, weil ihnen derzeit keine Verfolgung als Gruppe durch den Islamischen Staat (IS) mehr droht. Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht  für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster in zwei Asylverfahren anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aufgehoben.

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Flüchtling

Abschiebungshaft – und die Verfahrensdarstellung im Haftantrag

Eine Darstellung des maßgeblichen Verfahrens im Haftantrag ist entbehrlich, wenn die Verfahrensschritte, die nach den einschlägigen völkervertrags- oder unionsrechtlichen Regelungen für die Überprüfung der erforderlichen Dauer der Haft entscheidend sind, so dargestellt werden, dass der Haftrichter in eine Prüfung eintreten kann. Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder

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Syrischer Bürgerkrieg

Syrische Wehrdienstverweigerer – und der Flüchtlingsschutz

Einem syrischen Asylbewerber, der seinen Wehrdienst bereits geleistet hatte, aber fürchtete, zum Reservewehrdienst eingezogen zu werden, ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen nicht wegen Wehrdienstentziehung die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Bereits nach der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts in Münster war Syrern, die angegeben haben, wegen des Militärdienstes Syrien verlassen

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Flüchtlinge

Rückführung unbegleiteter Minderjähriger

Vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten Minderjährigen muss ein Mitgliedstaat prüfen, ob für den Minderjährigen im Rückführungsstaat eine geeignete Aufnahmemöglichkeit vorhanden ist. Auch darf der Mitgliedstaat die Rückkehrentscheidung nicht vollstrecken, wenn zum Zeitpunkt der Abschiebung keine geeignete Aufnahmemöglichkeit mehr gewährleistet ist. Dieser Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union lag

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Dublin III – und die Überstellungsfrist in Corona-Zeiten

Der EuGH soll es richten: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung des Klärung angerufen, ob eine behördliche Aussetzung der Vollziehung einer Abschiebungsanordnung wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Abschiebung infolge der COVID 19-Pandemie geeignet ist, den Lauf der in Art. 29 Abs. 1 Dublin III-Verordnung vorgesehenen

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Kirche

Kirchenasyl – und die Dublin-Überstellungsfrist

Kennt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) den Aufenthaltsort eines Asylbewerbers, der sich im sog. „offenen“ Kirchenasyl befindet, kann es diesen nicht (mehr) als „flüchtig“ i.S.d. Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO ansehen und deswegen die Frist zur Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat nicht auf

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Mauretanien

Flucht vor der Sklaverei – und die Aufklärungspflicht des Gerichts

Der substantiierte Vortrag einer Asylsuchenden zur Sklaverei in ihrem Herkunftsstaat löst einen gerichtlichen Aufklärungsbedarf aus. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde einer Mauretanierin stattgegeben, die sich gegen die Ablehnung ihrer Asylklage durch das Verwaltungsgericht Greifswald  und die Nichtzulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern wendet. Das Verwaltungsgericht Greifswald

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Flüchtling Hamburg Hafen

Versagung von Prozesskostenhilfe im Asylverfahren – und der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit

Der Beschluss über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (hier: für eine asylrechtliche Aufstockungsklage) kann den klagenden Flüchtling in seiner durch Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG grundrechtlich geschützten Rechtsschutzgleichheit verletzen.  Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus

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Flüchtling Hamburg Hafen

Verbindung einer Asylablehnung mit einer Abschiebungsandrohung

Die Verbindung der ablehnenden Entscheidung über einen Asylantrag mit einer Rückkehrentscheidung in Gestalt einer Abschiebungsandrohung steht nur dann mit der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG im Einklang, wenn gewährleistet ist, dass der Ausländer ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den maßgeblichen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrags hat und dieser Rechtsbehelf seine volle

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Der versagte Eilrechtsschutz in Asylsachen – und das Recht auf effektiven Rechtsschutz

Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährt nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes. Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte auch bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz Rechnung tragen. Dabei begegnet es zwar grundsätzlich

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Die Dauer der Überstellungshaft – und der Haftantrag

Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,

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