Krieg

Subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige

Die Bundesrepublik Deutschland muss russische Männer, die befürchten, zum Grundwehrdienst eingezogen und anschließend im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt zu werden, als subsidiär schutzberechtigt anerkennen.

Subsidiär schutzberechtigt sind nach dem Asylgesetz Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen

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Bundesverwaltungsgericht

Flüchtlingen in Italien geht's gut!

Das Bundesverwaltungsgericht vermag keine  unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für (nichtvulnerable) anerkannte Flüchtlinge in Italien zu erkennen.

Alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Italien keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus

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Afghanische Frau mit Burka

Asylrecht für afghanische Frauen

Die diskriminierenden Maßnahmen des Taliban-Regimes gegen Frauen stellen Verfolgungshandlungen dar. Bei der individuellen Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau genügt es daher, wenn ein EU-Mitgliedstaat lediglich ihr Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit berücksichtigt.

Dieser Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der

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Syrischer Bürgerkrieg

Keine Lebensgefahr in Syrien…

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster besteht für Zivilpersonen in Syrien keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Bürgerkrieg) mehr. 

Dieser Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zugrunde

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Der verweigerte Militärdienst in Syrien

§ 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG erfasst vorbehaltlich entgegenstehender Umstände des Einzelfalls auch die Verweigerung des Militärdienstes durch Antragsteller, die sich im militärdienstpflichtigen Alter befinden, zum Kreis derer gehören, die voraussichtlich dem Militärdienst unterliegen und bei denen beachtlich wahrscheinlich

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Die Berliner Moria-Flüchtlinge

Das Bundesinnenministerium durfte das Einvernehmen zur Berliner Aufnahmeanordnung für zusätzliche „Moria-Flüchtlinge“ versagen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat, wie jetzt das Bundesinnenministerium entschieden hat, das nach § 23 Abs. 1 Satz 3 AufenthG zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit

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Kalender

Abschiebungsbedingtes Einreise- und Aufenthaltsverbot – und die noch nicht abgeschlossene Berufsausbildung

Der Erfüllung des zentralen Merkmals einer in Abschnitt 4 des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes geregelten Anspruchsgrundlage für die Erteilung eines Aufenthaltstitels während des asylverfahrensbezogenen Aufenthalts im Bundesgebiet begründet ein aufenthaltsrechtlich beachtliches Rückkehrinteresse, dem im Rahmen der Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise-

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Syrischer Bürgerkrieg

Syrische Wehrdienstflüchtlinge

Einem syrischen Asylbewerber ist nicht allein deshalb die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, weil er sich dem syrischen Wehrdienst durch Flucht in das Ausland entzogen hat. 

In dem hier vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschiedenen Fall reiste der 26 Jahre alte syrische Flüchtling

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Flüchtling Hamburg Hafen

Aus Italien weitergereiste Asylsuchende

Aus Italien nach Deutschland weitergereiste Schutzberechtigte oder Asylsuchende ohne Aussicht auf Unterbringung und Arbeit in Italien dürfen nicht rücküberstellt werden.

Die Asylanträge eines in Italien anerkannten Schutzberechtigten aus Somalia und eines Asylsuchenden aus Mali, der zuvor in Italien einen Asylantrag

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