Die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Karlsruhr derzeit nicht mit EU-Recht vereinbar.
In den beiden hier vom Verwaltungsgericht Karlsruhe entschiedenen Verfahren reisten die Flüchtlinge – georgische Staatsangehörige – reisten im Jahr 2022 ein. Mit Bescheiden
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