Aktuell hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen es dem Beschwerdeführer zuzumuten ist, zur Durchführung eines Visumverfahrens in seinem Heimatland die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen und damit eine wenigstens vorübergehende Trennung von seinen hier aufenthaltsberechtigten Kindern hinzunehmen: Der Ausgangssachverhalt Dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lag die
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